SC, ST-Quote bei Beförderungen: Oberster Gerichtshof verweigert Messlatte, sagt zur Datenerhebung verpflichtete Staaten

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Die Kammer sagte, dass die Erhebung quantifizierbarer Daten obligatorisch ist, abgesehen von der Bewertung der Unzulänglichkeit der Vertretung nach einer regelmäßigen Überprüfung. (Aktenfoto)

Der Oberste Gerichtshof hat sich am Freitag geweigert, einen Maßstab für die Bestimmung der Angemessenheit der Vertretung bei der Gewährung von Beförderungen an Angestellte der Schedule Caste (SC) und Schedule Tribe (ST) in Regierungsberufen festzulegen.

Ein aus drei Richtern bestehendes Gremium aus den Richtern Nageswara Rao, Sanjiv Khanna und BR Gavai sagte, dass Staaten verpflichtet sind, Daten über die unzureichende Vertretung von SCs/STs zu sammeln.

Die Bank sagte, dass die Erhebung quantifizierbarer Daten obligatorisch ist, abgesehen von der Bewertung der Unzulänglichkeit der Vertretung nach einer regelmäßigen Überprüfung. Der Überprüfungszeitraum sollte von der Zentralregierung festgelegt werden, hieß es.

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Die Bank fügte hinzu, dass ein ‘Kader’ sollte die Bewertungseinheit und nicht die gesamte Dienstleistung sein. “Cadre, das die Einheit zur Erhebung quantifizierbarer Daten in Bezug auf Werbeposten sein sollte, wäre bedeutungslos, wenn sich die Daten zur Darstellung von SC/STs auf den gesamten Dienst beziehen,” es stellte fest.

Das Oberste Gericht sagte, dass es den Bundesstaaten überlassen habe, die unzureichende Vertretung von SCs/STs bei der Stellenbeförderung unter Berücksichtigung relevanter Faktoren zu beurteilen.

Zuvor hatte das Zentrum der Bank gesagt, dass es eine Tatsache des Lebens ist, dass selbst nach rund 75 Jahren Unabhängigkeit die Angehörigen von SCs und STs nicht auf das gleiche Verdienstniveau gebracht wurden wie die Vorwärtsklassen .

— Mit PTI-, Bar- und Bank-Eingaben

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