Digitale-Dienste-Gesetz: EU schafft neue Regeln für Umgang mit illegalen Inhalten

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Das EU-Parlament hat sich heute auf eine Fassung für das Digitale-Dienste-Gesetz verständigt. Beim Melden von illegalen Inhalten soll ein System etabliert werden, das dem deutschen NetzDG entspricht. Um den erneuten Upload von bereits entfernten Inhalten zu verhindern, wird es aber keine Pflicht für Upload-Filter geben.

Bei dem Digitalen-Dienste-Gesetz (Digital Service Act) handelt es sich um ein Gesetzespaket, das künftig regelt, wie digitale Dienste mit Inhalten umgehen müssen. Zusammen mit dem Digitalen-Märkte-Gesetz (Digital Markets Act) bildet es so etwas wie ein Plattform-Grundgesetz. Für das Gesetz stimmten im EU-Parlament heute 530 Abgeordnete, 78 stimmen dagegen und 80 enthielten sich.

Umgang mit illegalen Inhalten

Einer der Aspekte des Gesetzespaket ist der Umgang mit illegalen Inhalten. So soll es künftig ein Meldesystem in der EU geben, das ähnlich wie das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Internetdienste verpflichtet, eindeutig rechtswidrige Inhalte schnell zu löschen, wenn Nutzer diese melden. Das System richtet sich sowohl gegen Hass und Hetze als auch weitere illegale Inhalte, Dienste und Waren. Wie beim NetzDG sind bestimmte Fristen geplant, die aber auch von der Art der gemeldeten illegalen Inhalte abhängen und zudem die Dringlichkeit berücksichtigen, heißt es in der Mitteilung des EU-Parlaments. Stärkere Schutzmaßnahmen sollen zudem willkürliche Löschungen verhindern und dafür sorgen, dass auch Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung beachtet werden.

Verpflichtende Risikobewertungen und mehr Transparenz soll es zudem bei Algorithmen geben, um schädliche Inhalte und Desinformation zu bekämpfen. Eine Pflicht für Upload-Filter wird es nicht geben. Offenkundig wirken die Artikel-13/17-Proteste, die bei den Verhandlungen über die europäische Urheberrechtsreform stattfanden. Verboten, so wie Bürgerrechtler es erhofft haben, wird der Einsatz allerdings nicht. Wie Netzpolitik.org berichtet, wurde aber auch ein Antrag von Abgeordneten rund um den CDU-Politiker Axel Voss abgelehnt, der eine Stay-Down-Verpflichtung beinhaltet hätte.

Demnach hätten Plattformen den erneuten Upload von Inhalten mit „allen erforderlichen Maßnahmen“ verhindern müssen, was in der Praxis mit einem umfassenden Einsatz von Filter-Instrumenten einhergegangen wäre. Das wäre weitreichender gewesen als die in Artikel 17 der Urheberrechtsreform verankerten Upload-Filter, erklärte der SPD-Politiker Tiemo Wölken laut dem Netzpolitik.org-Bericht. Er bezeichnete den Vorstoß auch als „Upload-Filter auf Steroide“.

Umfangreiches Maßnahmenpaket

Das Digitale-Dienste-Gesetz beinhaltet eine Vielzahl an weiteren Regelungen. Dazu zählen unter anderem auch:

  • Es soll ein Recht auf Verschlüsselung geben. Demnach darf es Anbietern nicht untersagt werden, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste anzubieten. Ein weitreichendes Recht auf anonyme Internetnutzung fehlt aber, erklärt der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer.
  • Begrenzt wird der Einsatz personalisierter Werbung. Wenn Nutzer der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen, sollen sie eine tracking-freie Alternative erhalten, die „fair und angemessen“ sei.
  • Verboten werden zudem sogenannte Dark Patterns. Dabei handelt es sich um Techniken, die Plattformen nutzen, um Nutzer zu täuschen oder das Verhalten zu beeinflussen.
  • Sehr große Online-Plattformen müssen mehr Auswahl bei auf Algorithmen basierenden Empfehlungssystemen bieten. So muss es mindestens ein Verfahren geben, das nicht auf Profilerstellung beruht.
  • Für die großen Internetplattformen gelten besonders strenge Regeln. Für Kleinst- und Kleinunternehmen sollen bestimmte Pflichten nicht gelten.

Das Gesetz ist noch nicht final. Nun starten die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission sowie dem EU-Rat. Dort verständigen sich die Vertreter der Institutionen auf die finalen Regelungen für das Gesetzespaket.