Kollegium des Obersten Gerichtshofs wiederholt 11 Namen für HC-Richter

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CJI NV Ramana. Laut einer Erklärung des Kollegiums wurden die Entscheidungen in einer Sitzung am 11. November getroffen. (Datei)

Das Kollegium des Obersten Gerichtshofs unter der Leitung des Chief Justice of India NV Ramana wiederholte am Montag 11 seiner früheren Empfehlungen zur Ernennung zu Richtern für verschiedene Obergerichte.

Laut einer Kollegiumserklärung wurden die Entscheidungen in einer Sitzung vom 11. November getroffen.

Das Kollegium wiederholte seine Empfehlungen, vier Anwälte als Richter von Delhi HC, drei Anwälte als Richter von Kerala HC, drei Justizbeamte als Richter von Kalkutta HC und einen Anwalt als Richter von Chhattisgarh HC zu ernennen.

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Am 17. August 2020 hatte das Kollegium die Namen von sechs Anwälten – Jasmeet Singh, Amit Bansal, Tara Vitasta Ganju, Anish Dayal, Mini Pushkarna und Amit Sharma – zu Richtern von Delhi HC empfohlen. Im Februar dieses Jahres hatte das Zentrum Jasmeet Singh und Amit Bansal ernannt, die restlichen Namen jedoch noch offen gelassen. Anschließend wird bekannt, dass die Regierung die Akte an das Kollegium zurückgegeben hat.

Für Kalkutta HC bekräftigte das Kollegium seine Entscheidung, die Justizbeamten Ananya Bandyopadhyay, Rai Chattopadhyay und Subhendu Samanta zu ernennen. Sie wurden vom SC-Kollegium zusammen mit fünf anderen Justizbeamten für die Ernennung zu HC-Richtern am 4. Februar empfohlen.


Für Kerala HC bekräftigte das Kollegium seine Entscheidung und empfahl die Anwälte Shoba Annamma Eapen, Sanjeetha Kalloor Arakkal und Aravinda Kumar Babu Tavarakkattil. Sie wurden zum ersten Mal zusammen mit Anwalt Basant Balaji am 1. September empfohlen. Das Kollegium bekräftigte auch seine Entscheidung, Anwalt Sachin Singh Rajput zum Richter von Chhattisgarh HC zu ernennen.

Das Kollegium gab zwei neue Empfehlungen ab – die der Justiz Officer BS Bhanumathi und Anwalt Dr. K. Manmadha Rao — zur Ernennung als Richter des HC Andhra Pradesh.

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