Aircel-Maxis-Fall: Gericht verweigert die Einleitung eines Verfahrens auf der CBI-Plädoyer

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Ein Gericht in Neu Delhi am Donnerstag lehnte die Einleitung eines Verfahrens auf die Einrede der CBI-sucht zu erklären, malaysische Staatsangehörige T Ananda Krishnan und Augustus Ralph Marshall als absconders in der Aircel-Maxis Angebot Fall.

Ein Gericht in Neu Delhi am Donnerstag lehnte die Einleitung eines Verfahrens auf die Einrede der CBI-sucht zu erklären, malaysische Staatsangehörige T Ananda Krishnan und Augustus Ralph Marshall als absconders in der Aircel-Maxis Angebot Fall. Richter Spezial O P Saini auch vertagt Sinus sterben, das Verfahren gegen die beiden Angeklagten, gegen die Haftbefehle wurden angemeldet.

Am letzten Tag der Anhörung, die CBI hatte, sagte vor Gericht, dass weitere Schritte nötig waren, um getroffen werden zu sichern, die Anwesenheit von Krishnan und Marshall, die charge-Schutzdecken zusammen mit dem ehemaligen Telekom-Minister Dayanidhi Maran und sein Bruder Kalanithi, in dem Fall.

Während die Haftbefehle gegen Krishnan und Marshall am 24. September letzten Jahres, das Gericht hatte angeordnet, dass der Prozess gegen Sie und zwei Malaysia-basierte Unternehmen Astro All Asia Network PLC und Maxis Kommunikation Berhad getrennt werden, die von der Maran Brüder und zwei andere Unternehmen.

Er hatte gemerkt, dass die Erscheinung dieser Sitz in Malaysia dauert eine lange Zeit, was zu einer Verzögerung des Verfahrens. Das Gericht hatte am 2. Februar dieses Jahres entlassen Marans und andere in den Fall, sagte, die Gebühren wurden auf der Grundlage einer “Fehlinterpretation des offiziellen Dateien”, Spekulationen und Vermutungen der Beschwerdeführer.

Der CBI eingereicht hatte die Anklageschrift gegen die Angeklagten für Straftaten, strafbar nach § 120 B (kriminelle Verschwörung) des IPC und der nach den einschlägigen Bestimmungen der Verhinderung von Korruption Handeln.