Die MHA verlängert die FCRA-Gültigkeit von NGOs mit ausstehender Verlängerung bis zum 30. September

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Die Gültigkeit bleibt bis zum Datum der Abgabe des Verlängerungsantrags oder dem vom Ministerium angegebenen Fälligkeitsdatum verlängert, je nachdem, welches früher ist. (Express Photo/File)

DAS INNENMINISTERIUM am Mittwoch verlängerte die Gültigkeit der FCRA-Registrierung von NGOs, deren Verlängerungsantrag bei der Regierung anhängig ist, bis zum 30. September. Sie hatte zuvor die Gültigkeit von solchen NGOs, deren Registrierung am oder vor dem 31. März ablief, bis zum 30. Juni dieses Jahres verlängert.

„…Die Zentralregierung hat im öffentlichen Interesse beschlossen, die Gültigkeit von FCRA-Registrierungszertifikaten bestimmter Kategorien von FCRA-registrierten Unternehmen zu verlängern… Die Gültigkeit von Registrierungsbescheinigungen solcher Unternehmen, deren Gültigkeit gemäß der öffentlichen Bekanntmachung vom 24. März 2022 bis zum 31.06.2022 verlängert wurde und deren Verlängerungsantrag anhängig ist, wird bis zum 30.09.2022 oder bis zum Datum der Erledigung des Verlängerungsantrags verlängert, je nachdem, was früher ist“, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.

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Es hieß auch, dass die Gültigkeit der FCRA-Einheiten, deren fünfjährige Gültigkeitsdauer zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. September 2022 abläuft, bis zum 30. September dieses Jahres verlängert wird. Dies gilt jedoch für solche NGOs, die vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer eine Verlängerung beantragt haben oder in der angegebenen Frist beantragen werden. Die Gültigkeit bleibt bis zum Datum der Erledigung des Verlängerungsantrags oder bis zum vom Ministerium genannten Fälligkeitsdatum verlängert, je nachdem, was früher eintritt.

„Allen FCRA-registrierten Vereinen wird daher empfohlen, zur Kenntnis zu nehmen, dass im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Erneuerung des Registrierungszertifikats die Gültigkeit des Zertifikats am Datum der Ablehnung des Antrags auf Erneuerung und des Vereins als abgelaufen gilt ist weder berechtigt, den ausländischen Beitrag zu erhalten noch den erhaltenen ausländischen Beitrag zu nutzen“, heißt es in der Benachrichtigung.

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Dies gehört zu einer Reihe von Verlängerungen, die das Ministerium NGOs seit dem Ausbruch von Covid gewährt hat. Die erste derartige Verlängerung erfolgte im September 2020, als die FCRA-Gültigkeit von NGOs bis zum 31. Mai 2021 verlängert wurde. Diese wurde bis zum 30. September 2021 und dann bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Am Vorabend von Neujahr hatte die Regierung die Gültigkeitsdauer bis zum 31. März 2022 verlängert. Am selben Tag galt die Registrierung von fast 6.000 NGOs als abgelaufen, nachdem sie entweder nicht fristgerecht eine Verlängerung beantragt hatten oder das Ministerium ihre Verlängerung ablehnte Anmeldung aus verschiedenen Gründen.

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