Anti-Umwandlungsgesetz: SC veröffentlicht Mitteilung über die Anfechtung der Gujarat-Regierung gegen das HC-Urteil

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Eine Kammer der Richter S. Abdul Nazeer und Krishna Murari gab eine Mitteilung auf Bitten der Landesregierung heraus. (Repräsentativ)

Der Oberste Gerichtshof veröffentlichte am Montag eine Mitteilung über eine Berufung der Regierung von Gujarat, mit der die Anordnung des Obersten Gerichtshofs angefochten wurde, mit der die Anwendung von Abschnitt 5 des Gujarat Freedom of Religion Act von 2003 ausgesetzt wurde. Die Sektion erteilte einer Person, die konvertiert, ein Mandat von einer Religion zur anderen, um die Erlaubnis des Bezirksmagistrats einzuholen, und forderte auch die so konvertierte Person auf, den Magistrat darüber zu informieren.

Eine Kammer der Richter S. Abdul Nazeer und Krishna Murari erließ a Bekanntmachung auf Bitten der Landesregierung.

Im August letzten Jahres setzte das Oberste Gericht von Gujarat den Vollzug mehrerer Abschnitte des Freedom of Religion (Amendment) Act von 2021 aus, einschließlich der Bestimmung, die interreligiöse Ehen als Mittel zur erzwungenen Bekehrung bezeichnete.

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In der Berufung der Landesregierung heißt es, der Oberste Gerichtshof habe in der Vergangenheit entschieden, dass es kein Grundrecht einer Person gibt, eine andere Person zur eigenen Religion zu konvertieren, „denn wenn eine Person vorsätzlich die Konvertierung einer anderen Person zu ihrer Religion unternimmt, die sich von ihrer unterscheidet Bemühen, die Lehren seiner Religion weiterzugeben oder zu verbreiten, was die allen Bürgern des Landes gleichermaßen garantierte „Gewissensfreiheit“ beeinträchtigen würde“.

„Daher kann nicht gesagt werden, dass die Bestimmung, die sich auf die Einholung einer vorherigen Genehmigung für die Bekehrung einer anderen Person von einer Religion zu einer anderen bezieht, wie in Abschnitt 5(1) des Gesetzes vorgesehen, keines der Grundrechte in irgendeiner Weise beeinträchtigt … ” sagte die Bitte. Die Landesregierung sagte auch, dass das Oberste Gericht „einen Fehler“ gemacht habe, indem es das vom Obersten Gericht festgelegte Gesetz nicht gewürdigt habe, während bestimmte Vorbedingungen für die Bekehrung, wie sie in den Orissa Freedom of Religion Rules von 1989 niedergelegt sind, aufrechterhalten wurden.

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