Was Sie über Ansprüche im Zusammenhang mit Covid bei Omicron wissen sollten

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Manchmal sind sich Versicherungsnehmer bestimmter Aspekte ihrer Versicherung nicht bewusst, was ihre Schadenregulierung erschwert.

Geschrieben von Amit Chhabra

Die viel gefürchtete und erwartete dritte Welle von Covid-19 ist da und hat das Land erneut ins Trudeln gebracht. Wieder einmal überschreitet Indien weiterhin düstere Meilensteine ​​mit einem erneuten Anstieg der Zahl aktiver Fälle. Dies hat die Dringlichkeit einer Versicherung erneut ins Rampenlicht gerückt und sie als Notwendigkeit und nicht als Wahlmöglichkeit positioniert. Allein in der ersten Januarwoche ist die Nachfrage nach Krankenversicherungen im Vergleich zum Dezember um rund 30 Prozent gestiegen. Natürlich wird die wachsende Zahl von Fällen auch zu einem Anstieg der Covid-bezogenen Ansprüche führen.

In Zeiten wie diesen hilft es sehr, wenn Sie eine Krankenversicherung haben. Manchmal sind sich Versicherungsnehmer jedoch bestimmter Aspekte ihrer Versicherung nicht bewusst, was ihren Schadenregulierungsprozess erschwert. Es reicht also nicht aus, nur eine Versicherung zu haben. Es ist wichtig, auch die Nuancen der Einreichung eines Covid-bezogenen Anspruchs zu kennen, um das Beste aus Ihrer Versicherung zu machen. Lassen Sie uns sie nacheinander besser verstehen.

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Wann können Sie einen Anspruch geltend machen?

Wenn Sie Symptome bemerken, müssen Sie einen Covid-Test machen lassen. Für die Covid-19-Abdeckung ist es obligatorisch, den Testbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass Sie positiv getestet wurden. Darüber hinaus ist es für die Einreichung des Anspruchs auch erforderlich, dass der Patient ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Dabei ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass der Anspruch abgelehnt werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass der Fall aus medizinischer Sicht keinen Krankenhausaufenthalt erforderte oder zu Hause hätte behandelt werden können.

Kennen Sie sich mit bargeldlosen und Erstattungsansprüchen aus

Als Nächstes haben Sie beim Einreichen Ihres Anspruchs zwei Möglichkeiten, abhängig von Ihrer Wahl des Krankenhauses – bargeldlos oder gegen Erstattung. Bei bargeldlosen Zahlungen können Sie nur in Krankenhäusern behandelt werden, die in Ihrer Police unter dem Krankenhausnetzwerk aufgeführt sind, und Sie müssen nicht aus Ihrer Tasche bezahlen. Wenn Ihr Krankenhausaufenthalt im Voraus geplant ist, müssen Sie Ihren Versicherer im Voraus informieren. Wenn nicht, müssen Sie das Unternehmen innerhalb von 24 Stunden nach dem Krankenhausaufenthalt informieren. Nach fälligen Formalitäten rechnet das Netzwerkkrankenhaus direkt mit dem Versicherer ab.

Wenn Sie sich dagegen für ein Krankenhaus außerhalb des Netzwerks entscheiden, müssen Sie zuerst aus eigener Tasche bezahlen und später eine Erstattung beantragen. Hier müssen Sie die Krankenkasse innerhalb von 48 Stunden nach einem Krankenhausaufenthalt informieren. Nach sorgfältiger Prüfung und Überprüfung des Anspruchs erhalten Sie die Rückerstattung innerhalb weniger Tage.

Bargeldlose Zahlungen sollten immer bevorzugt werden, da dies Sie oder Ihre Familie nicht unter unangemessenen Druck setzt, die Rechnung zu bezahlen im Voraus.

Deckung der Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt

Über den Krankenhausaufenthalt hinaus gibt es einen erheblichen Teil der Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt, wenn man sich mit Covid infiziert. Abhängig von den Bedingungen deckt Ihre Police auch die Kosten für Tests wie RT-PCR, Diagnostik und Nachsorge von 30 bis 60 Tagen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt ab. Der Zeitraum kann von Police zu Police unterschiedlich sein, Bedingung hierbei ist jedoch, dass diese Kosten direkt mit dem Krankenhausaufenthalt in Verbindung stehen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Entlassungszusammenfassung und Ihre Testberichte dies widerspiegeln und für einen schnelleren und reibungsloseren Anspruchsprozess vorhanden sind.

Denken Sie an die Wartezeit

Die Wartezeit ist ein wichtiger Bestandteil von Krankenversicherungen und wird in Covid-Zeiten noch wichtiger. Es bezieht sich auf die Zeit, die der Versicherungsnehmer leisten sollte, bevor seine eigentliche Deckung beginnt. Während einige Pläne die medizinischen Kosten vom ersten Tag an decken, haben andere eine Wartezeit. Bei Menschen mit Komorbiditäten kann dieser Zeitraum bis zu 3-4 Jahre betragen. Apropos aktuelle Zeiten: In Bezug auf die Covid-Abdeckung sind auf dem Markt Pläne mit einer Wartezeit von nur 7 Tagen erhältlich. Stellen Sie daher bei der Einreichung des Anspruchs sicher, dass Sie die Kriterien für die Wartezeit gemäß Ihrer Police erfüllt haben. Wenn Sie vorher einen Antrag stellen, wird dieser abgelehnt.

Wann wird die häusliche Behandlung übernommen?

Wir sind Zeugen von über 1,5 Lakh täglichen Fällen in der dritten Welle. Dies wird auch zu einem exponentiellen Anstieg der Krankenhauseinweisungen führen. Städte wie Mumbai verzeichnen bereits einen Anstieg der Krankenhauseinweisungen um 15 Prozent. Die Möglichkeit der Bettenknappheit wird in Zeiten wie diesen wieder real. In diesem Fall hilft eine Behandlung zu Hause oder zu Hause.

Abhängig von Ihrer Police kann die Hausbehandlungsversicherung Teil Ihrer Police sein oder Sie müssen sich möglicherweise gegen eine zusätzliche Prämie dafür entscheiden. Für die Geltendmachung des Anspruchs ist es wichtig, dass ein Arzt die häusliche Behandlung aufgrund von Krankenhausbettenmangel oder komorbiden Zuständen des Patienten verordnet hat. Sie müssen auch den vom behandelnden Arzt unterschriebenen täglichen Überwachungsbericht und die Diagramme sowie den Entlassungsbericht zur Schadensbearbeitung einreichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie vorausplanen müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Schadenbearbeitung schnell und reibungslos verläuft. Wenn Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde, bleiben Ihnen oft nicht mehr viele Optionen. Daher ist es in Zeiten wie diesen wichtig, beim Kauf oder der Verlängerung eines Plans über Punkte wie Wartezeit, Untergrenzen, mehr als eine Police, angemessene Versicherungssumme und notwendige Zusatzversicherungen nachzudenken.

Der Autor ist Head-Health Insurance bei Policybazaar.com. Die geäußerten Ansichten sind die des Autors.

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