Inmitten der Zunahme von Omicron-Fällen wechselt SC in den virtuellen Modus

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Am 7. Oktober letzten Jahres hatte das Spitzengericht, das seit der Covid-induzierten Sperrung im März 2020 virtuell Fälle verhandelt hatte, die Wiederaufnahme der körperlichen Anhörungen an zwei Tagen in der Woche angekündigt hybride Anhörungen. (Datei)

Angesichts der Zunahme von Omicron-Fällen beschloss der Oberste Gerichtshof am Sonntag, alle physischen Anhörungen auszusetzen und für die nächsten zwei Wochen auf virtuelle Anhörungen zurückzukehren.

Am 7. Oktober letzten Jahres hatte das Spitzengericht, das seit der Covid-induzierten Sperrung im März 2020 praktisch Fälle verhandelt hatte, die Wiederaufnahme von körperlichen Anhörungen an zwei Tagen in der Woche sowie hybriden Anhörungen angekündigt.

Gemäss nach dem modifizierten Standard Operating Procedure (SOP) sollten alle mittwochs und donnerstags aufgeführten Angelegenheiten physisch gehört werden und am Dienstag konnten die Parteien eine virtuelle Anhörung (Hybrid-Anhörung) beim Gericht beantragen.

Aber jetzt ist die geänderte SOP bleiben ausgesetzt.

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„Zur Information der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, persönlicher Parteien und aller Beteiligten wird hiermit mitgeteilt, dass die zuständige Behörde angesichts der steigenden Fallzahlen gerne die am 7. Oktober bekannt gegebene geänderte SOP anordnet für Die physische Anhörung (mit Hybridoption) vor Gerichten bleibt vorerst ausgesetzt, und alle Anhörungen vor Gerichten für einen Zeitraum von zwei Wochen ab und mit Wirkung vom 03.01.2022 werden ausschließlich im virtuellen Modus stattfinden“, ein Rundschreiben der SC Registry sagte.

Die Entwicklung kommt, da das Gericht am Montag nach den Weihnachtsferien wieder öffnen soll.

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