Bundesnetzagentur: 10 Mbit/s als Mindestband­breite für den Online-Alltag

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Das geänderte Telekommunikationsgesetz (TKG), das seit dem 1. Dezember gilt, enthält unter anderem auch neue Regelungen für eine Grundversorgung bei Internetanschlüssen. Das heißt, diese müssen ausreichend schnell sein. Wie schnell, prüft aktuell die Bundesnetzagentur.

Die Regulierungsbehörde hat den Auftrag, die gesetzlichen Vorgaben bis zum kommenden Juni in eine Rechtsverordnung zu übertragen, die konkrete Werte enthält. Nach ersten Konsultationen von drei Gutachten lautet nun der Vorschlag: Haushalte sollen Anschlüsse mit mindestens 10 Mbit/s im Download, 1,3 Mbit/s im Upload sowie einer Latenz von 150 ms buchen können. Ein solcher Internetzugang wäre laut den Gutachten geeignet, alle für „die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste“ nutzen zu können. Typischerweise entsprächen diese Mindestbandbreiten höheren vermarkteten „bis-zu“-Geschwindigkeiten.

Vor allem auf dem Land hakt es noch

„Das neu geschaffene Recht will es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, alle wesentlichen Internetdienste, Teleheimarbeit und Videostreaming im üblichen Umfang zu nutzen“, sagt Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann. Bei den Vorgaben handelt es sich um keine Werte für die Ewigkeit. Vielmehr sollen diese jährlich überprüft werden, um bei der Entwicklung mitzuhalten.

Relevant sind diese vor allem für Regionen, in denen der Breitbandausbau noch hinterherhinkt – also vor allem ländliche Gebiete. „Es bleibt das Ziel aller Akteure, den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen weiter voranzutreiben“, so Homann. Entsprechende Instrumente würden bereits existieren, dazu zählen die Förderprogramme sowie die Anreize für den privatwirtschaftlichen Ausbau. Wie sich der Ausbau weiter beschleunigen lässt, skizzierten Branchenvertreter bereits anlässlich der Koalitionsverhandlungen für die neue Regierung von SPD, Grüne und FDP.

Mindestbandbreiten bewertet die Branche indes skeptisch. Gewarnt wird etwa, dass knappe Tiefbaukapazitäten nicht für den Glasfaserausbau verwendet werden, sondern in bestimmten Gebieten zum Einsatz kommen, in denen dann die Bandbreiten nur um wenige Mbit/s erhöht werden. Das berücksichtigt auch die Bundesnetzagentur. Die Anforderungen sind laut der Mitteilung „mit Augenmaß zu setzen, damit der sich aktuell spürbar beschleunigende Glasfaserausbau keinen Schaden nimmt“.

Satelliten-Internet als Übergangstechnologie

Wenn sich kurzfristig keine schnelleren Leitungen realisieren lassen, sollen die entsprechenden Haushalte mit Übergangslösungen via Funk oder Satellit versorgt werden, forderte der Branchenverband VATM beim Inkrafttreten des neuen TKG-Gesetzes. Inwieweit die Satelliten-Versorgung möglich ist, untersuchte eines der Gutachten vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (ISS), das die Grundlage für den aktuellen Vorschlag der Bundesnetzagentur sind. Das beschreibt grundsätzlich das Potential, aber auch die begrenzten Kapazitäten (PDF).

Die beiden weiteren Gutachten befassen sich mit den technischen Anforderungen von Online-Diensten sowie dem Mobilfunk als Alternative zur Grundversorgung. Finalisieren muss die Bundesnetzagentur die Vorgaben bis zum 1. Juni 2022. Bis zum 31. Januar können alle Interessierten aber noch Stellungnahmen zu den Gutachten abgeben.