Madras HC bleibt Schlüsselklausel: „Kann Medien ihrer Unabhängigkeit berauben“

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Die Bestimmung wurde vor dem Madras High Court von der Digital News Publishers Association, einem Zusammenschluss von 13 führenden Medienunternehmen des Landes, angefochten. (Dateifoto)

Der Oberste Gerichtshof von Madras betonte am Donnerstag, dass er das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit als entscheidenden Faktor in einer Demokratie hatMai erlassen, die einen Aufsichtsmechanismus der Zentralregierung zur Regulierung sozialer Medien und digitaler Medienplattformen einrichtete.

„Prima facie ist die Beschwerde des Petenten begründet, dass der Aufsichtsmechanismus zur Kontrolle der Medien durch die Regierung die Medien ihrer Unabhängigkeit berauben könnte und die vierte Säule der Demokratie möglicherweise überhaupt nicht vorhanden ist.“ Chief Justice Sanjib Banerjee und Justice PD Audikesavulu beobachteten während der Aufrechterhaltung der Anwendung von Regel 9(1) und 9(3) der IT-Regeln (Richtlinien für Vermittler und Ethikkodex für digitale Medien), 2021.

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Regel 9 der IT-Regeln schreibt ein Beschwerdeverfahren vor und Unterabschnitt 1 richtet ein vom Ministerium für Information und Technologie einzurichtendes Portal für die Entgegennahme von Beschwerden gegen Medienplattformen ein, während nach Unterabschnitt 3 eine Bestätigung jeder Beschwerde erstellt wird innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde, die dann zur Aufzeichnung an die betreffende Medienplattform und das IT-Ministerium weitergeleitet wird.

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Das ist die zweite Instanz eines High Court zitiert das Recht auf freie Meinungsäußerung unter Beibehaltung der gleichen Bestimmung in den IT-Regeln. Am 14. August hatte der High Court von Bombay Regel 9(1) und 9(3) ausgesetzt, da sie “offensichtlich unvernünftig sind und über das IT-Gesetz, seine Ziele und Bestimmungen hinausgehen”.

„Die unbestimmten und weiten Bestimmungen der Regeln haben eine abschreckende Wirkung als (in Bezug auf) das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit von Schriftstellern/Herausgebern/Verlegern, da sie für alles herangezogen werden können, wenn die Behörden dies wünschen“, der Bombay HC hatte dann gesagt.

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Die Bereitstellung war angefochten vor dem Madras High Court von der Digital News Publishers Association, einem Zusammenschluss von 13 führenden Medienunternehmen des Landes — ABP Network Private Limited, Amar Ujala Limited, DB Corp Limited, Express Network Pvt Ltd, HT Digital Streams Ltd , IE Online Media Services Pvt Ltd, Jagran Prakashan Limited, Lokmat Media Private Limited, NDTV Convergence Limited, TV Today Network Limited, The Malayala Manorama Co (P) Ltd, Times Internet Limited und Ushodaya Enterprises Private Limited.

< p>„Aus verständlichen Gründen sind die Petenten misstrauisch gegenüber dem Aufsichtsmechanismus der Zentralregierung, wie er in der letzten Stufe des Regulierungsverfahrens angegeben ist“, bemerkte der Oberste Gerichtshof von Madras am Donnerstag.

Der Oberste Gerichtshof prüfte auch Regel 3(1)(c), die die Zugangs- oder Nutzungsrechte von Nutzern bei Nichteinhaltung der Bestimmungen des Beschwerderechts durch Medienplattformen beendet.

„Obwohl die Petitionen von Hosts von Website-Plattformen eingereicht wurden, werden die Social-Media-Plattformen auf der Website von jedem genutzt und es besteht eine echte Besorgnis, da die Petenten’ deuten darauf hin, dass ein Augenzwinkern oder ein Nicken von der entsprechenden Seite dazu führen kann, dass die Plattform für einen Bürger nicht zugänglich ist“, heißt es in der Anordnung.

Die gemäß Abschnitt 69 des IT-Gesetzes erlassenen Regeln verlangen, dass alle Social-Media-Plattformen Einrichten von Beschwerde- und Compliance-Mechanismen, einschließlich der Ernennung eines ansässigen Beschwerdebeauftragten, eines Chief Compliance Officer und einer Kontaktperson am Knotenpunkt.

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Die Zentralregierung hat die Regeln vor Gericht verteidigt und argumentiert, dass sie die für traditionelle Medien geltenden Normen lediglich auf digitale Medienplattformen ausdehnt, ohne das gesamte Presseratsgesetz und das Gesetz über Kabelfernsehnetze (Verordnung) auf Herausgeber von . auszudehnen Nachrichten und aktuelle Inhalte in digitalen Medien.

Obwohl es zugestimmt hat, dass die Aussetzungsanordnung von Bombay HC im ganzen Land gelten soll, hat es auch beim Obersten Gerichtshof eine Petition eingereicht, in der die Übertragung aller Fälle von verschiedenen Obersten Gerichten, einschließlich des Obersten Gerichtshofs von Delhi, an den Obersten Gerichtshof beantragt wird. Das Plädoyer wird wahrscheinlich im Oktober gehört.

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