Todesfall eines Richters in Dhanbad: Ranchi FSL in einem primitiven Stadium, sagt Jharkhand HC

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Die Autorikscha, die in Dhanbad überfuhr und Richter Anand tötete. (Foto: ANI)

Der Oberste Gerichtshof von Jharkhand hat festgestellt, dass sich das forensische Wissenschaftslabor (FSL) in Ranchi in einem „primitiven Stadium“ befindet, und fügt hinzu, dass es nicht versteht, warum die Abteilung überhaupt funktioniert.

< p>Das Gericht machte die Bemerkung, während es den Fall im Zusammenhang mit dem Tod des Bezirksrichters von Dhanbad Uttam Anand anhörte, der derzeit vom CBI untersucht wird.

Der Richter starb am 28. Juli, nachdem ein Auto auf einer sichtlich leeren Straße auf ihn zugefahren war und ihn von hinten angefahren hatte. Der Supreme Court und der High Court von Jharkhand haben den Fall überwacht.

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Als sie den Fall am 19. August anhörten, dessen Anordnung kürzlich hochgeladen wurde, sagten der Vorsitzende Richter Ravi Ranjan und der Richter Sujit Narayan Prasad: „Wir haben nach Durchsicht des Fortschrittsberichts… gegenüber dem Forensic Science Laboratory, Ranchi, eine Erklärung des Ermittlungsbeamten abgegeben hat, dass die Urin- und Blutprobe der beschuldigten Personen aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Untersuchungseinrichtung für Urin und Blut zurückgegeben und anschließend versandt wurde nach FSL, Neu-Delhi.

„Wir haben es sehr ernst genommen, dass, wenn die Urin- und Bluttestanlage des Angeklagten in der F.S.L. Ranchi, der Hauptstadt des Bundesstaates Jharkhand, nicht verfügbar ist, zu welchem ​​​​Zweck dieses Außenministerium funktioniert. Selbst nach mehr als zwanzig Jahren seit seiner Gründung, der State F.S.L., scheint Ranchi noch in einem primitiven Stadium zu sein. Wir halten es daher für angemessen und angemessen, den Hauptsekretär, Home, Prison and Disaster Management und Director, F.S.L. am nächsten Termin der Anhörung über den Online-Modus“, hieß es in der Verfügung.

Das Gericht stellte auch fest, dass der Richter am 28. Juli um 5.30 Uhr ins Krankenhaus gebracht wurde und um 9.00 Uhr starb. Der Todeszeitpunkt ist jedoch nach Angaben der Polizei 11.45 Uhr. „In Anbetracht dessen ist der sachkundige Staatsanwalt angewiesen, das Gericht darüber zu informieren, warum eine solche Fahrlässigkeit durch den Arzt oder die Krankenhausleitung und/oder durch die Polizeibehörden vorlag und welche Maßnahmen gegen sie ergriffen wurden“, stellte das Gericht fest.

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