Aufhebung eines strafrechtlichen Verleumdungsverfahrens, das von der vorherigen AIADMK-Regierung gegen die tamilische Tageszeitung Dinamalar, a Madras High Hourt Order jedoch sagte die Zeitung, die sich auf den ehemaligen Chief Minister J Jayalalithaa als ‘J’ in einem Nachrichtenartikel war respektlos.
Die kriminelle Verleumdung fand in einer Reihe von Artikeln statt, die von der Zeitung veröffentlicht wurden, in denen die Untätigkeit des damaligen CM Jayalalithaa bei der Bewältigung der Krise nach den Überschwemmungen von Chennai im Jahr 2015 kritisiert wurde.
Das Gericht stellte zwar fest, dass das Verfahren gegen die Zeitung wegen angeblicher Verleumdung des Rufs von Jayalalithaa in keiner Weise das Verhalten der geschädigten Person in Ausübung ihrer öffentlichen Funktion berührte, sagte jedoch, dass die Bezugnahme auf Jayalalithaa als ‘J&# 8217; war respektlos.
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Das Gericht wies die Zeitung an, „auf respektlose Weise Drucksachen zu unterlassen“, bemerkte das Gericht: „Es (Nachrichtenbericht) wurde gesagt ‘J’, als die besagte Person der Hon’ble Chief Minister war von Tamil Nadu und hätte als Hon’ble Chief Minister J Jayalalitha und nicht als ‘J’ angesprochen werden sollen. Beim Drucken und Veröffentlichen von Angelegenheiten in Bezug auf die Führer des Landes oder Staates sollen die Petenten sie respektieren und entsprechend ansprechen.“
Mit der Begründung, dass die Anschuldigung gegen die Zeitung nur als persönliche Verleumdung ausgelegt werden kann, sagte das Gericht, dass die von der Staatsanwaltschaft der Stadt gegen die Zeitung eingereichte Beschwerde nicht aufrechterhalten werden kann, da sie nicht den Anforderungen des Abschnitts 199 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs entspricht Verfahrensordnung (CrPC), fügte das Gericht hinzu. Der Fall ist seit 2016 anhängig.
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