Haryana verlängert die Sperrung bis zum 14. Juni und lockert bestimmte Beschränkungen

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Einkaufszentren, Bars und Restaurants (in Hotels/Malls) können von 10 bis 20 Uhr geöffnet werden. Ehen dürfen außerhalb von Häusern und Gerichten geschlossen werden. Baraat-Prozessionen sind jedoch nicht erlaubt | Repräsentatives Bild/Datei

DIE HARYANA-Regierung hat die Sperrung im Bundesstaat bis zum 14. Juni verlängert, bietet jedoch angesichts des anhaltenden Rückgangs der Zahl der Covid-Fälle und der zunehmenden Genesungsrate der Patienten in der letzten Woche weitere Lockerungen an. Die Bordsteine ​​für Geschäfte, Spirituosenverkäufe, Einkaufszentren, Restaurants, religiöse Orte, Unternehmensbüros usw. wurden gelockert.

Die Katastrophenschutzbehörde des Staates hat am Sonntag eine überarbeitete Anordnung erlassen. Die Lockerungen treten ab Montag in Kraft.

Gemäß den neuen Lockerungen, die für die kommende Woche umgesetzt werden, dürfen Einkaufszentren sowie Restaurants und Bars (auch in Hotels und Einkaufszentren) jetzt von 10 bis 20 Uhr mit 50 Prozent Sitzplatzkapazität geöffnet bleiben , erforderliche soziale Distanzierungsnormen, regelmäßige Desinfektion und Covid-angemessenes Verhalten.

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In den überarbeiteten Anordnungen heißt es weiter: „Andere als eigenständige Geschäfte dürfen von 9 bis 18 Uhr ungerade-gerade mit ungeraden Nummern an ungeraden und geraden Tagen öffnen.“ Spirituosenverkäufe sind in der Kategorie der eigenständigen Geschäfte enthalten.

Auch Firmenbüros dürfen mit 50 Prozent Besucherzahl wiedereröffnet werden.

Religiöse Orte dürfen mit 21 Personen gleichzeitig geöffnet werden Zeit mit den erforderlichen Sicherheitsnormen.

Die neuen Lockerungen sind wie folgt:

* Andere Geschäfte als eigenständige Geschäfte (einschließlich Spirituosenverkäufe) dürfen ab 9:00 bis 18:00 Uhr ungerade-gerade mit ungeraden Zahlen an ungeraden Daten und geraden Zahlen an geraden Daten

* Einkaufszentren dürfen von 10:00 bis 20:00 Uhr öffnen

* Restaurants und Bars (einschließlich in Hotels und in Einkaufszentren) dürfen öffnen von 10 bis 20 Uhr mit 50 Prozent der Sitzplatzkapazität und Verabschiedung der erforderlichen sozialen Distanzierungsnormen, regelmäßiger Desinfektion und Covid-gerechter Verhaltensnormen. Die Lieferung nach Hause von Hotels, Restaurants und Fastfood-Restaurants ist bis 22:00 Uhr gestattet

* Religiöse Orte dürfen mit 21 Personen gleichzeitig geöffnet werden, unter der Bedingung, dass sie die erforderlichen Normen zur sozialen Distanzierung, regelmäßige Desinfektion und Covid-geeignete Verhaltensnormen einhalten

* Unternehmensbüros dürfen geöffnet werden mit 50-prozentiger Beteiligung nach Annahme der erforderlichen sozialen Distanzierungsnormen, regelmäßiger Desinfektion und Covid-gerechter Verhaltensnormen

* Versammlungen bei Hochzeiten, Beerdigungen/Einäscherungen sind bis zu 21 Personen erlaubt. Hochzeiten können jedoch auch an anderen Orten als zu Hause und vor Gerichten stattfinden. Es ist jedoch keine Baraat-Prozession erlaubt

* Für andere Versammlungen als Hochzeiten, Beerdigungen/Einäscherungen ist die Höchstzahl von 50 zulässig. Für Versammlungen mit mehr als 50, vorherige Genehmigung von der stellvertretende Kommissar ist erforderlich

* Clubhäuser/Restaurants/Bars der Golfplätze dürfen von 10 bis 20 Uhr mit 50 Prozent Sitzplatzkapazität unter Einhaltung der erforderlichen sozialen Distanzierung und anderer Sicherheitsnormen geöffnet werden. Mitglieder/Besucher werden von der Direktion gestaffelt auf den Golfplätzen spielen dürfen, um eine Überfüllung zu vermeiden

* Stellvertretende Kommissare, die befugt sind, die Modalitäten der Umsetzung der neuen Lockerungen

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