6 Jahre: Arctic verlängert Garantie für fast alle Produkte

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Der für Kühler, Lüfter und Wärmeleitpasten bekannte Hersteller Arctic mit Hauptsitz in Braunschweig gibt bekannt, dass für nahezu alle Produkte aus dem Arctic-Sortiment der Garantiezeitraum auf 6 Jahre angehoben wurde. Die Garantieverlängerung gelte auch rückwirkend für bereits gekaufte Produkte.

Erst Ende März hatte Arctic die Verlängerung der Garantiezeit von den gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahren auf nun 6 Jahre für die CPU-Wasserkühler der Serie Liquid Freezer II bekannt gegeben. Jetzt weitet das Unternehmen die Verlängerung auf das nahezu komplette Sortiment rund um CPU/GPU-Kühler, Lüfter, Wärmeleitpasten, Monitorarme und weiteres PC-Zubehör aus. In einer Fußnote wird allerdings auf Ausnahmen hingewiesen: Für die Produkte der Serie Arctic Sound sowie Ladegeräte gilt weiterhin der bisherige Garantiezeitraum.

Erstklassige Produkte zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis sind unsere Passion. Als inhabergeführtes Unternehmen setzt ARCTIC dabei auf Zuverlässigkeit und Qualität.
Gerade erst haben wir die Garantieverlängerung für alle Liquid Freezer II verkünden können, nun gehen wir noch einen großen Schritt weiter. Aus Überzeugung hebt ARCTIC die Herstellergarantie seines gesamten Produktsortiments* über die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre hinaus auf volle sechs Jahre an.

Die Verlängerung der Garantiezeit wird sofort wirksam und gilt auch rückwirkend auf alle bereits erworbenen ARCTIC-Produkte.

*ausgenommen ARCTIC Sound-Produkte und Ladegeräte.

Arctic

Im Kühlersegment sind 6 Jahre Garantie ein unüblich langer Zeitraum. Konkurrenten wie Cooler Master oder Thermalright geben zum Beispiel nur die in der EU üblichen 2 Jahre Garantie. Arctic steht jetzt wiederum auf einer Stufe mit dem österreichischen Hersteller Noctua, der für seine CPU-Kühler ebenfalls 6 Jahre Garantie gibt.