Deutsche Ryanair-Piloten streiken am Freitag

0
302

Passagiere des Billigfliegers Ryanair müssen sich am Freitag nun auch in Deutschland wegen eines Streiks auf
Flugausfälle und -verspätungen gefasst machen.

Mitten in der Ferienzeit machen die deutschen Ryanair-Piloten mit ihrer Streikdrohung ernst. Sie wollen wie ihre Kollegen in mehreren europäischen Ländern am Freitag die Arbeit niederlegen, wie die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit am Mittwoch mitteilte.

Flüge in Europa gestrichen

Bei Ryanair sei kein konstruktiver Wille auf eine Einigung erkennbar, begründete VC-Präsident Martin Locher in einer Pressekonferenz in Frankfurt den Schritt. Es seien alle Verbindungen des Billigfliegers betroffen, die zwischen Freitagfrüh um 03:01 Uhr und Samstagfrüh um 02:59 Uhr aus Deutschland abfliegen sollen. Am Freitag streiken auch die Ryanair-Piloten in Belgien, Irland und Schweden. Das Unternehmen hat deshalb bereits 146 von rund 2400 geplanten Flügen in Europa gestrichen.

Die Vereinigung Cockpit, bereits kampferprobt in Konflikten mit der Lufthansa, verhandelt seit mehr als einem halben Jahr mit Ryanair. Nach den fehlenden Fortschritten bei den Verhandlungen hatten sich in einer Urabstimmung 96 Prozent der befragten Gewerkschaftsmitglieder für einen Arbeitskampf ausgesprochen.

Fluggastrechte:  Was man jetzt wissen muss

Ansprüche auf Entschädigungen und Ersatzleistungen sind jedoch bei Streiks eng begrenzt. Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist – und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann.

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro – aber nur, wenn kein “außergewöhnlicher” Umstand daran schuld ist.

Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigungen gibt es daher nicht.

at/ks (reuters)