Bundeskartellamt nimmt Amazon ins Visier

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Dass Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung erringen, ist nicht verboten. Doch das Kartellrecht untersagt es, diese Macht zu missbrauchen. Genau das könnte der Online-Versandhändler getan haben.

Amazon-Logistikzentrum in Brieselang (Archivbild)

Das Bundeskartellamt will nach Angaben seines Präsidenten untersuchen, ob der Internetkonzern Amazon auf seiner Plattform andere Anbieter behindert. Andreas Mundt sagte der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, Amazon trete gegenüber Endkunden nicht nur selbst als Händler auf, sondern betreibe auch eine bedeutsame elektronische Plattform für weitere Einzelhändler.

“Wir sprechen hier von Hybridplattformen”, so der Behördenchef. Bei solchen Plattformen bestehe stets “ein gewisses Potenzial für eine Wettbewerbsbehinderung der anderen Händler”, die ebenfalls über dieses Portal verkaufen. Dem Kartellamt lägen dazu auch Beschwerden vor. “Wir wollen uns daher diesen Teil des E-Commerce genauer anschauen”, kündigte Mundt an. Wie genau die Prüfung aussehen werde, sei noch offen. Auch die Einleitung eines förmlichen Verfahrens ist demnach möglich.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt (Archivbild)

In dem seit gut zwei Jahren laufenden Verfahren gegen das soziale Netzwerk Facebook benötige das Amt noch mehr Zeit, sagte Mundt. Facebook sei “ein bisschen wie ein bewegliches Ziel”. Nachdem der US-Konzern Nachbesserungen vorgenommen und eine neue Löschfunktionalität eingeführt habe, werde es weitere Gespräche geben. “Trotzdem würden wir gerne noch in diesem Jahr Ergebnisse vorlegen.” Das Bundeskartellamt prüft, ob das weltgrößte Internet-Netzwerk seine Marktmacht missbraucht.

jj/ie (rtr, faz)