Aircel-Maxis-Fall: Staatsanwalt zieht Plädoyer in Bezug auf die Entlastung von Marans

0
217

Spezielle Staatsanwaltschaft Anand Grover hat sich zurückgezogen, sein Plädoyer vom obersten Gericht Klage bleiben, die auf die Freisetzung von angefügten Eigenschaften von Dayanidhi und Kalanithi Maran.

Die Staatsanwaltschaft in der Rs 742.58 crore Aircel-Maxis Fall am Mittwoch zog seinem Plädoyer vom obersten Gericht Klage bleiben, die auf die Freisetzung von angefügten Eigenschaften von Maran Brüder, Dayanidhi und Kalanithi, die entladen wurden, alle Gebühren im Fall von einem speziellen Gericht. Senior Anwalt Anand Grover, wer war ernannt als der Spezielle Staatsanwaltschaft (SPP) durch das apex-Gericht für die Verfolgung von 2G spectrum scam-Fälle und Fälle, die sich aus der Sonde in der Affäre, zog die petition eingereicht, die von ihm, in denen er auch versucht, die Ausführung von bail bonds von diesen entladen.

Sehen, was sonst noch news machen

Eine Bank, bestehend aus Chief Justice J S Khehar und Richter N V Ramana und D Y Chandrachud erlaubt sein Plädoyer. Jedoch, die Bank äußerte Unglück, wenn der SPP eingereicht, die das Gericht sollte klären, wo die revision oder die Beschwerde in der Sache gehen für die Anhörung. “Warum sollten wir Ihnen sagen, was Sie tun sollten. Sie gehen, wohin Sie wollen. Wir können Ihnen nicht sagen, wohin Sie gehen. Sollten wir sagen, jeder Prozesspartei, dass Sie zu gehen, oder das Gericht. Ist, dass die Arbeit, die der oberste Gerichtshof tun sollen, von morgens bis abends,” die Bank sagte.

Einen Tag nach der Marans entlassen wurden, in der letzten Woche, die SPP, ohne zu warten, für die Durchsetzung Direktion (ED), verschoben hatte, das apex-Gericht, in seiner individuellen Kapazität sucht, bestimmte Aufträge zu deren Entlastung. Er hatte, informierte die Bank, dass eine ordnungsgemäße Reiz eingereicht werden, die von der ED. Während der letzten Anhörung der Bank hatte bezweifelt, dass die SPP für die direkte Annäherung an das apex-Gericht gegen die Spezial-Gericht zu bestellen.