Der Technologieriese Microsoft Corp. wandte sich am Mittwoch an den Obersten Gerichtshof von Delhi gegen eine Anordnung, die Suchmaschinen anwies, ihren „bestehenden Mechanismus“ zu nutzen, um vertrauliche, nicht einvernehmliche Bilder zu entfernen.
Erscheint für Microsoft, Senior Advocate Jayant Mehta sagte vor einer Abteilungsbank des amtierenden Obersten Richters Manmohan und des Richters Manmeet Pritam Singh Arora: „Es ist ein wichtiger Zweck. Aber kann ich es erreichen? Wenn ich dies nicht erreiche, kann es mir den Schutz gemäß Abschnitt 79 (Information Technology Act) entziehen.“
< p>Abschnitt 79 des Gesetzes bezieht sich auf Fälle, in denen Vermittler – darunter unter anderem Internetdienstanbieter und Suchmaschinen – von der Haftung für Informationen, Daten oder Kommunikationsverbindungen Dritter befreit sind, die von ihnen zur Verfügung gestellt oder gehostet werden.
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Mehta argumentierte, dass sich die von einem Einzelrichter des Obersten Gerichtshofs erlassene Anordnung vom 26. April 2023 auf die von Meta zum Entfernen beleidigender Inhalte verwendete Technologie beziehe, und fügte hinzu, dass die Bing-Suchmaschine von Microsoft im Gegensatz zu Meta keine Inhalte hoste.< /p>
Der Einzelrichter hatte festgestellt, dass es Suchmaschinen nicht gestattet werden dürfe, sich ihren gesetzlichen Verpflichtungen mit der Begründung zu entziehen, dass sie nicht über die „notwendige Technologie“ verfügten.
Am Mittwoch wurde die Abteilungsbank von dem Anwalt von Google LLC darüber informiert, dass sein Mandant ebenfalls Berufung gegen die Anordnung des Einzelrichters eingelegt hat, die voraussichtlich am Donnerstag aufgeführt wird. Die Kammer sagte, dass sie beide Angelegenheiten am Donnerstag verhandeln werde.
In einem 88-seitigen Urteil hatte die Einzelrichterbank eine Reihe von Anweisungen an Social-Media-Mittler, das Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie ( MEITY) und die Polizei von Delhi, Fälle der Verbreitung von NCII im Internet zügig zu bearbeiten.
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In Bezug auf Suchmaschinen hatte das Einzelrichtergremium angewiesen: „Suchmaschinen müssen den bereits vorhandenen Mechanismus nutzen.“ die relevante Hash-Matching-Technologie nach dem Vorbild der von Meta entwickelten, wie oben erläutert. Es darf ihnen nicht gestattet werden, sich ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu entziehen, indem sie behaupten, dass sie nicht über die erforderliche Technologie verfügen, was, wie im Laufe der Anhörung gezeigt wurde, offensichtlich falsch ist.“
Die Anordnung vom April 2023 wurde in a verabschiedet Plädoyer einer Frau, die die Sperrung bestimmter Websites mit ihren intimen Bildern und die Registrierung einer FIR gegen einen Mann beantragt, von dem sie behauptete, er habe sie über soziale Medien kennengelernt.
© The Indian Express Pvt Ltd
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