Das Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat am Mittwoch klargestellt, dass alle Ausgaben eines Unternehmens für den Aufbau einer Gesundheitsinfrastruktur für die Behandlung mit Covid-19, einschließlich für Anlagen zur Sauerstofferzeugung und die Herstellung von Beatmungsgeräten und Sauerstoffkonzentratoren, auf die soziale Verantwortung der Unternehmen angerechnet werden können ( CSR) Ausgaben.
Unternehmen mit einem Mindestnettowert von 500 Mrd. Rupien, einem Umsatz von 1.000 Mrd. Rupien oder einem Nettogewinn von 5 Mrd. Rupien müssen mindestens 2 Prozent ihres durchschnittlichen Gewinns für die In den letzten drei Jahren wurden jedes Jahr CSR-Aktivitäten durchgeführt.
In der Mitteilung wurde klargestellt, dass Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen CSR-Ausgaben tätigen könnten.
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