Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs könnte in Indien zu mehr Klimaprozessen führen: Bericht

Ein richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Indiens, der das Recht auf Schutz vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels als eigenständiges Grundrecht anerkannte, könnte laut einem am Donnerstag veröffentlichten globalen Bericht zu mehr Klimaprozessen im Land führen.

Unter Berufung auf den Fall M. K. Ranjitsinh und Andere vs. Union of India heißt es in dem Bericht des Grantham Research Institute on Climate Change and the Environment der London School of Economics, dass Klimaprozesse in Entwicklungsländern zunehmen und mehr Aufmerksamkeit erhalten.

Dem Bericht zufolge sind über 200 Klimaprozesse aus Entwicklungsländern in Datenbanken erfasst, was etwa 8 Prozent aller Fälle weltweit entspricht.
„Während die Forschung in einigen Ländern des globalen Südens auf einen wachsenden Trend hindeutet, Gerichte als Instrument der Klimapolitik zu nutzen, könnten andere Länder Klimaprozesse strategisch vermeiden“, heißt es in dem Bericht.

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So wurde beispielsweise angemerkt, dass die historisch niedrige Zahl von Klimaprozessen in Indien eine bewusste Entscheidung widerspiegelt, einen allzu engen Fokus auf Emissionen zu vermeiden, da dabei umfassendere Fragen im Zusammenhang mit Lebensunterhalt, Rechten und ökologischen Belangen übersehen werden könnten.

„Nach einem richtungsweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs Indiens könnte es jedoch zu einer Wende kommen“, heißt es in dem Bericht weiter.

Der Fall M. K. Ranjitsinh entstand aus Bedenken über die Auswirkungen von Freileitungen auf die Großtrappe. Daraus entwickelte sich eine breitere Diskussion über die Abwägung von Klimaschutzmaßnahmen mit anderen Naturschutzmaßnahmen, da die Regierung argumentierte, dass die Stromübertragungsleitungen für Indiens Reaktion auf den Klimawandel von wesentlicher Bedeutung seien.

Die Autoren sagten, der Fall sei ein Beispiel für eine bedeutende Art von nicht klimabezogenen Rechtsstreitigkeiten, die in den letzten Jahren aufgekommen sind und als „Green versus Green Litigation“ bekannt sind. In diesen Fällen geht es um einen Kompromiss zwischen Klima und Biodiversität oder anderen Umweltzielen.

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Die Autoren analysierten eine Datenbank mit 2.666 Klimaklagen, die vom Sabin Center for Climate Change Law der Columbia University zusammengestellt wurde. Rund 70 Prozent dieser Fälle wurden seit 2015, dem Jahr der Verabschiedung des Pariser Abkommens, eingereicht. Allein im Jahr 2023 wurden 233 neue Fälle eingereicht.

Obwohl nur 5 Prozent der Klimafälle vor internationalen Gerichten verhandelt wurden, sagten die Autoren, dass diese ein erhebliches Potenzial haben, nationale Verfahren zu beeinflussen.

Die Vereinigten Staaten führen bei der Zahl der dokumentierten Klimafälle mit insgesamt 1.745 Fällen und 129 neuen Fällen im Jahr 2023. Nach den USA haben Großbritannien, Brasilien und Deutschland die meisten registrierten Fälle.

Im Jahr 2023 wurden erstmals in Panama und Portugal Klimaklagen eingereicht, während ältere Fälle in Ungarn und Namibia identifiziert wurden, wodurch die Gesamtzahl der Länder mit registrierten Klimaklagen auf 55 stieg.

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Der Bericht stellte auch einen Anstieg der Fälle im Zusammenhang mit „Klimawäsche“ – übertriebenen oder falsch dargestellten Klimanachweisen – fest: Im Jahr 2023 wurden 47 solcher Fälle eingereicht, was die Gesamtzahl auf über 140 erhöht.

Im Jahr 2023 gab es einen erheblichen Anstieg der Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen: 50 wurden eingereicht, darunter Gegenreaktionsklagen gegen Umwelt-, Sozial- und Governance-Initiativen sowie Klagen gegen NGOs und Aktionärsaktivisten.

International war 2023 ein wichtiges Jahr für Klimaklagen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte, dass das Unvermögen der Schweiz, gegen den Klimawandel zu handeln, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Weitere bedeutende Fälle waren der Fall der Swiss Senior Women’s, der Fall Montana in den USA und der Fall der kanadischen Jugendlichen gegen Ontario.


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