Allahabad HC ordnet SIT-Untersuchung zum Tod eines Dalit-Mannes an, dessen Land von Polizisten illegal besetzt wurde

Das oberste Gericht von Allahabad hat die Regierung von Uttar Pradesh angewiesen, ein Untersuchungsgericht einzurichten, um den Tod eines Dalit-Mannes zu untersuchen, der sich angeblich selbst angezündet hat, nachdem sein Land von Polizisten in geheimer Absprache mit Finanzbeamten unerlaubt besetzt worden war, um Unterkünfte für das Personal der Polizeiwache Gaindas Bujurg in Balrampur zu bauen.

„Unter Berücksichtigung der Schwere des Vergehens wird die Gegenpartei Nr. 1 angewiesen, ein Sonderermittlungsteam (SIT) zu bilden, das aus den Beamten Smt. Manjil Saini, Generalinspektor der Polizei (Vigilance Establishment, Lucknow), Shri Radhey Shyam Rai, stellvertretender Polizeipräsident, Gonda, und Shri Gaurav Ranjan Srivastava, stellvertretender Bezirksrichter (Finanzen und Einnahmen), Bahraich, besteht. Der ranghöchste Beamte soll der Leiter des Sonderermittlungsteams (SIT) sein und die beiden anderen Beamten sollen seine Mitglieder sein. „Das Special Investigating Team (SIT) wird den Fall untersuchen und prüfen und seinen Bericht innerhalb von sechs Wochen ab heute in einem versiegelten Umschlag vorlegen“, erklärte das Gericht in seiner Verfügung vom 14. Juni, als es eine Petition eines gewissen Kushma verhandelte, in der dieser die Anweisung forderte, die Ermittlungen an eine andere Polizeistation oder eine Behörde wie das CBI zu übertragen.

In einem früheren Beschluss hatte das Oberste Gericht seine Unzufriedenheit mit der Art und Weise zum Ausdruck gebracht, wie die Polizei den Fall untersuchte. Der Staatsanwalt führte daraufhin aus, dass die Polizei ihr Bestes tue, um eine faire und ordnungsgemäße Untersuchung durchzuführen, und dass der Staat bereit sei, den Fall unter der Aufsicht der entsprechenden Verwaltungsbehörden, einschließlich hochrangiger Polizeibeamter, untersuchen zu lassen.

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Das Gericht wies daraufhin den stellvertretenden Chefsekretär (Home) an, die Namen von hochrangigen Polizeibeamten für die Zusammenstellung eines SIT vorzuschlagen, darunter einen Beamten mit mindestens dem Rang eines Generalinspektors der Polizei als Vorsitzenden des Gremiums. Der stellvertretende Chefsekretär übersandte daraufhin die Namen von sechs Polizeibeamten sowie drei Beamten der Finanzbehörde.

Der Petition zufolge hatte der 35-jährige Ram Bujharat sein Bestes getan, um eine Beschwerde über die illegale Besetzung seines Landes einzureichen, aber es wurden keine Maßnahmen ergriffen. Am 24. Oktober letzten Jahres versuchte Bujharat vor der Polizeiwache Gaindas Bujurg Selbstmord zu begehen. Am 30. Oktober starb er während einer Behandlung in einem Krankenhaus. Die Polizei registrierte zunächst keine FIR, obwohl es sich um einen unnatürlichen Tod handelte.

Nachdem seine Familie zu einem örtlichen Gericht gewechselt war, wurde am 17. März auf Anweisung des Gerichts bei der Polizeiwache Gaindas Bujurg in Balrampur eine FIR nach den Abschnitten 447 (Hausfriedensbruch), 120B (kriminelle Verschwörung) und 306 (Anstiftung zum Selbstmord) des indischen Strafgesetzbuchs registriert. Die Polizei berief sich gegen den Angeklagten außerdem auf das SC/ST-Gesetz (Prevention of Atrocities).

Obwohl Ram Bujharat nach seinem Selbstmordversuch noch fast sechs Tage am Leben war, gibt es laut der Petition keinen Hinweis auf eine Sterbeerklärung von ihm. In der Petition heißt es außerdem, dass eine faire und angemessene Untersuchung unter solchen Umständen nicht möglich sei.

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Das Gericht hat angeordnet, dass der Fall für die erste Augustwoche zur Verhandlung angesetzt wird.

© The Indian Express Pvt Ltd


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