In Übereinstimmung mit der National Education Policy (NEP) 2020 hat die University Grants Commission (UGC) einen Lehrplan und einen Kreditrahmen für Postgraduiertenprogramme (PG) eingeführt. Diese Richtlinien geben den Studierenden die Möglichkeit, die Kurse ihrer Wahl zu wählen.
Als Teil der Empfehlungen für PG-Programme hat die UGC erklärt, dass es für diejenigen, die das dreijährige Bachelor-Programm abgeschlossen haben, ein zweijähriges Programm geben könnte, bei dem das zweite Jahr ausschließlich der Forschung gewidmet ist. Für Studierende, die ein vierjähriges Bachelor-Programm mit Auszeichnung/Honours mit Forschung abschließen, könnte es ein einjähriges Master-Programm geben. Die UGC schlug außerdem vor, dass es ein integriertes fünfjähriges Bachelor-/Master-Programm geben könnte.
Darüber hinaus werden Universitäten ermutigt, PG-Programme in Kerndisziplinen wie maschinellem Lernen und multidisziplinären Bereichen anzubieten.
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Es soll ein Nationaler Rahmen für Hochschulqualifikationen (NHEQF) geschaffen werden. Hochschulqualifikationen, die zu einem Abschluss/Diplom/Zertifikat führen, sollen im NHEQF anhand dieser Lernergebnisse beschrieben werden. Dementsprechend sind für das Masterprogramm die Stufen 6, 6,5 und 7 vorgeschrieben, so die Leitlinien weiter.
Die Masterstudenten haben die Flexibilität, von einer Studiendisziplin in eine andere zu wechseln. Es besteht auch die Möglichkeit für Studierende, die das UG mit einem Doppel-Hauptfach abschließen, sich für eines ihrer beiden Hauptfächer zu entscheiden.
Darüber hinaus besteht für Studierende, die das UG mit einem Haupt- und Nebenfach abschließen, die Möglichkeit, sich im Masterprogramm entweder für ein Haupt- oder ein Nebenfach zu entscheiden.
Studierende haben die Möglichkeit, die Kurse ihrer Interessen auszuwählen und können zudem auf alternative Lernmethoden (Offline-, ODL-, Online-Lernen und hybride Lernmethoden) umsteigen.
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