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Kein Bergbau im Umkreis von 1 km um Tigerlebensräume: SC bis Rajasthan

Der Oberste Gerichtshof teilte den Behörden in Rajasthan am Mittwoch mit, dass es in einem Umkreis von 1 km um kritische Tigerlebensräume keine Bergbauaktivitäten geben darf.

Eine Richterbank aus B. R. Gavai, S. V. N. Bhatti und Sandeep Mehta betonte dies dass das Gericht am 26. April 2023 in einem Urteil entschieden hatte, dass der Bergbau im Umkreis von 1 km von der Grenze eines Nationalparks oder eines Naturschutzgebiets nicht zulässig sei. Es fügte hinzu: „Als solches wird das Verbot automatisch auch auf die kritischen Tigerreservate anwendbar sein.“

„Auf Kosten der Wiederholung würden die Schutzgebiete nicht nur Nationalparks und Wildschutzgebiete bedeuten, sondern auch kritische Tigerlebensräume, d. h. Tigerreservate. Aus dieser Sicht kommen wir zu dem Schluss, dass die Fortsetzung jeglicher Bergbauaktivitäten in einem Umkreis von 1 km um die Grenzen der kritischen Tigerreservate einen Verstoß gegen unsere Anordnungen vom 26. April 2023 darstellen würde.“

Die Kammer hörte einen Antrag, in dem es hieß, dass die Abgrenzung der Schutzgebiete im und um das Sariska-Wildreservat so erfolgt sei, dass die Grenzen des kritischen Tigerlebensraums bis zur Außengrenze der Pufferzone reichen, was bedeutet, dass es praktisch keine Pufferzone gibt.

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