Der Oberste Gerichtshof hat am Montag zugestimmt, am 17. Mai eine Bitte einer NGO anzuhören, die eine Anweisung an die Wahlkommission beantragt, innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Wahlen für jede Phase der Wahlbeteiligungsdaten für Wahllokale auf ihrer Website hochzuladen Lok Sabha-Wahlen.
Eine Gruppe der Richter Sanjiv Khanna und Dipankar Datta sagte, die Angelegenheit werde am Freitag auf die Liste gesetzt, nachdem der Anwalt Prashant Bhushan, der für die NGO Association for Democratic Reforms (ADR) auftritt, eine dringende Aufnahme der Petition beantragt hatte .
Letzte Woche reichte die NGO in ihrem PIL 2019 einen Zwischenantrag ein, in dem sie die Wahlkommission anweist, „gescannte, lesbare Kopien des Formulars 17C Teil I (Aufstellung der abgegebenen Stimmen)“ aller Wahllokale unmittelbar nach den Wahlen hochzuladen.
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„Weisen Sie die Wahlkommission an, nach jeder Wahlphase bei den laufenden Lok-Sabha-Wahlen 2024 tabellarische Daten zu den Wahllokalen in absoluten Zahlen über die Anzahl der abgegebenen Stimmen bereitzustellen, wie in Formular 17C Teil I aufgezeichnet, sowie eine tabellarische Aufstellung der Wahlergebnisse Wahlkreisbezogene Zahlen der Wahlbeteiligung in absoluten Zahlen bei den laufenden Lok Sabha-Wahlen 2024,” sagte die NGO.
Der Antrag sei eingereicht worden, um sicherzustellen, dass der demokratische Prozess nicht durch Wahlunregelmäßigkeiten untergraben werde.
„Die von ECI am 30. April veröffentlichten Wahlbeteiligungsdaten für die ersten beiden Phasen der laufenden Lok Sabha-Wahlen 2024 wurden 11 Tage nach der ersten Wahlphase am 19. April und vier Tage nach der zweiten Wahlphase veröffentlicht.“ fand am 26. April statt.
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“Die von der ECI in ihrer Pressemitteilung vom 30. April 2024 veröffentlichten Daten zeigen einen starken Anstieg (um etwa 5-6 %). ) im Vergleich zu den ursprünglichen Prozentsätzen, die von der ECI am Tag der Wahl um 19 Uhr bekannt gegeben wurden,” Das Plädoyer sagte.
In der Petition hieß es, die „unverhältnismäßigen“ Die Verzögerung bei der Veröffentlichung der endgültigen Daten zur Wahlbeteiligung hat in Verbindung mit der ungewöhnlich hohen Korrektur von über fünf Prozent in der Pressemitteilung des Wahlgremiums vom 30. April 2024 Bedenken und öffentliches Misstrauen hinsichtlich der Richtigkeit der genannten Daten hervorgerufen.
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Die Nichtveröffentlichung der absoluten Zahl der abgegebenen Stimmen, gepaart mit der „unangemessenen Verzögerung“, Die Veröffentlichung der Umfragedaten habe bei den Wählern zu Befürchtungen über den starken Anstieg zwischen den ursprünglichen Daten und den am 30. April veröffentlichten Daten geführt, hieß es.
“Diese Befürchtungen müssen ausgeräumt werden und zur Ruhe bringen. Um das Vertrauen der Wähler aufrechtzuerhalten, muss die ECI angewiesen werden, auf ihrer Website gescannte, lesbare Kopien des Formulars 17C Teil I (Konto der aufgezeichneten Stimmen) aller Wahllokale zu veröffentlichen, das die beglaubigten Zahlen enthält innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Wahl abgegebene Stimmen,” hieß es.
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