EC tadelt Andhra CM, TDP-Chef, wegen Verstößen gegen die Wahlordnung

Die Wahlkommission hat am Montag den CM YS Jagan Mohan Reddy von Andhra Pradesh und den TDP-Chef N Chandrababu Naidu wegen wiederholter Verstöße gegen das MCC in ihren Aussagen, in denen sie sich gegenseitig angegriffen haben, gerügt.

In Anordnungen vom Montag teilte die Wahlkommission mit, dass Andhra Pradesh Der CEO hatte an beide Führungskräfte Vorzeigemitteilungen verschickt, nachdem er Beschwerden über MCC-Verstöße erhalten hatte.

Im Fall von Reddy Die EC zitierte fünf verschiedene Aussagen bei Kundgebungen vom 2. bis 4. April. Der CEO von Andhra Pradesh hatte am 7. April eine Mitteilung an Reddy über die Beschwerde der TDP vom 5. April herausgegeben, auf die Reddy am 9. April antwortete. Die EC sagte, Reddy habe „nix erreicht“. in seiner Antwort bestritt er, die in der Beschwerde zitierten Aussagen/Worte gegen Naidu zu verwenden.

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Der CEO berichtete, dass Reddy auch nach der Mitteilung weiterhin solche Bemerkungen machte. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass er gegen die MCC-Bestimmung gegen den Einsatz persönlicher Angriffe und unbestätigter Anschuldigungen sowie gegen die Empfehlung der Kommission vom 1. März an die Parteien verstoßen hatte, im Wahlkampf keine falschen Angaben zu machen.

In der Anordnung an Naidu: Die EC sagte, der CEO habe am 1. April erstmals eine Beschwerde von der YSRCP bezüglich seiner Rede vom 31. März erhalten. In der Anordnung wurden sieben weitere Fälle angeführt, in denen seine Angriffe auf Reddy gegen das MCC verstießen. Naidu hatte am 3. April vom CEO eine Vorzeigemitteilung erhalten, auf die er am 6. April antwortete. Auch er bestritt nicht, die Aussagen gegen Reddy gemacht zu haben.

„Wiederholte Verstöße gegen die MCC-Bestimmungen und die Richtlinien und Empfehlungen der ECI durch Naidu zeigen den eklatanten Versuch seitens Naidu, den Wahlprozess zu untergraben und das Wahlniveau zu stören -Spielfeld durch Herabwürdigung des Niveaus des politischen Wahlkampfs bei den laufenden Wahlen in Andhra Pradesh“, heißt es in der Anordnung der EG.

© The Indian Express Pvt Ltd


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