Das EC hat am Freitag Anweisungen an die Landesregierungen und UTs herausgegeben, um sicherzustellen, dass Wahlkandidaten innerhalb von 48 Stunden nach der entsprechenden Anfrage ein „No Dues Certificate“ ausgestellt wird.
„Issue No Dues.“ Bescheinigung aller betroffenen Agenturen/Behörden/Abteilungen an diese Personen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Antragsschreibens für den Fall, dass Gebühren nicht ausstehen oder gesetzlich nicht fällig sind“, heißt es in einem Brief an die Chefsekretäre der Staaten und UTs.< /p>
In dem Schreiben hieß es, dass die Bescheinigung innerhalb von 24 Stunden nach „Begleichung etwaiger Gebühren“ ausgestellt werden sollte ; durch solche Personen bei der Einreichung der Bewerbung.“
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In seinem Schreiben betonte die EK, wie wichtig es sei, dass die Kandidaten ihre Nominierungsunterlagen zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung in Formular 26 einreichen, wie in Abschnitt 33A der Vertretung der USA gefordert People Act, 1951.
Die EC sagte, dass die eidesstattliche Erklärung ausgefüllt werden muss, ohne dass eine Spalte leer bleibt.
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