Die Uttarakhand State Licensing Authority (SLA) für Ayurveda- und Unani-Dienstleistungen informierte den Obersten Gerichtshof am Montag darüber, dass sie „mit sofortiger Wirkung die Herstellungslizenzen für 14 … Produkte“ von Patanjali Ayurved Ltd und Divya Pharmacy „aufgrund wiederholter Verstöße“ gegen die Arzneimittel- und Kosmetikvorschriften von 1945 ausgesetzt habe.
Die SLA gab in ihrer eidesstattlichen Erklärung an, dass sie Divya Pharmacy und Patanjali Ayurved Ltd. eine Anordnung vom 15. April 2024 erlassen habe, in der es heißt, dass die Herstellungslizenzen für 14 ihrer Produkte, nämlich ‚Swasari Gold‘, ‚Swasari Vati‘, ‚Bronchom‘, ‚Swasari Pravahi‘, ‚Swasari Avaleh‘, ‚Mukta Vati Extra Power‘, ‚Lipidom‘, ‚Bp Grit‘, ‚Madhugrit‘ und ‚Madhunashini Vati Extra Power‘, ‚Livamrit Advance‘, ‚Livogrit‘, ‚Eyegrit Gold‘ und ‚Patanjali Drishti Eye Drop‘ werden mit sofortiger Wirkung suspendiert…“.
Nach Anhörung einer von der Indian Medical Association (IMA) eingereichten Petition hatte ein Richtergremium aus Hima Kohli und Ahasanuddin Amanullah die SLA am 10. April gebeten, sie über die Maßnahmen zu informieren, die sie gegen das Unternehmen wegen seiner angeblich irreführenden Behauptungen ergriffen hatte.
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In seiner Antwort sagte die SLA auch, dass „der Arzneimittelinspektor/Bezirksbeamte für Ayurveda und Unani, Haridwar, am 16.04.2024 eine Strafanzeige vor dem CJM Haridwar gegen Swami Ramdev, Acharya Balkrishna, Divya Pharmacy und Patanjali Ayurved Limited gemäß den Abschnitten 3, 4 und 7 des DMR-Gesetzes“.
Die SLA fügte hinzu, dass sie am 23. April an alle Fabriken für Ayurveda- und Unani-Medizin in Uttarakhand geschrieben und auf das Schreiben des Ministeriums für AYUSH verwiesen habe, in dem angewiesen wurde, „jede Fabrik für Ayurveda-/Unani-Medizin muss sich strikt an das Drug and Magic Remedies Act von 1954 halten; keine pharmazeutische Fabrik wird auf dem Etikett ihres Produkts Behauptungen wie ‚genehmigt/zertifiziert vom Ministerium für AYUSH‘ verwenden…“
© The Indian Express Pvt Ltd
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