Sidddaramaiah: 4 % Quote für Muslime in Karnataka seit 1994

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Ministerpräsident Siddaramaiah verteidigte am Donnerstag die den Muslimen in Karnataka gewährte Quote von 4 % und sagte, dass der Vorbehalt im Bundesstaat seit 1994 in Kraft sei.

Seine Bemerkungen kamen an einem Tag, als die Nationale Kommission for Backward Classes (NCBC) sagte, es werde den Generalsekretär von Karnataka wegen des „pauschalen Vorbehalts“, der der muslimischen Gemeinschaft im Staat eingeräumt wurde, vorladen.

Im Gespräch mit Reportern in Bidar sagte Siddaramaiah: „Die Chinnappa-Reddy-Kommission hatte den 4-Prozent-Vorbehalt empfohlen (im Jahr 1994). Die vorherige BJP-Regierung unter Basavaraj Bommai hatte sie abgeschafft.”

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Nach der Abschaffung der Quote, hatte die BJP-Regierung beim Obersten Gerichtshof eine eidesstattliche Erklärung eingereicht, in der sie sagte, dass „sie den Vorbehalt so beibehalten würde, wie er ist“, sagte der CM.

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Zuvor hatte die NCBC die Entscheidung der Regierung von Karnataka kritisiert, die gesamte muslimische Gemeinschaft aus Reservierungsgründen als rückständige Kaste einzustufen, und erklärt, eine solche pauschale Kategorisierung untergrabe die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit. „Alle Kasten/Gemeinschaften der muslimischen Religion in Karnataka gelten als sozial und bildungsmäßig rückständige Klassen von Bürgern und werden in der staatlichen Liste der rückständigen Klassen gesondert in Kategorie IIB als muslimische Kaste kategorisiert.“ NCBC-Vorsitzender Hansraj Ahir sagte.

Am Mittwoch hatte Siddaramaiah Premierminister Narendra Modi angegriffen über seine Aussage, der Kongress habe übertrug die Reservierungsquote von rückständigen Klassen und Dalits auf Muslime und nannte es „eine offensichtliche Lüge“.

Der Verfassungsvorbehalt, sagte er, könne nicht willkürlich geändert werden. „Überarbeitungen von Reservierungen können nur auf der Grundlage von Berichten aus sozialen und wirtschaftlichen Umfragen vorgenommen werden. Darüber hinaus haben die Landesregierungen nicht die Befugnis, Vorbehalte für eingetragene Kasten und Stämme zu ändern,” sagte der CM.

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In Karnataka wurden Muslime in die 2B-Kategorie für rückständige Klassen aufgenommen. „Das ist jetzt noch nicht erledigt. Es basiert auf den Berichten der Rückständigen-Klassen-Kommissionen, beginnend mit der Kommission unter der Leitung von LG Havanur im Jahr 1974. Dieser Vorbehalt besteht seit drei Jahrzehnten. Weder die BJP-Regierung, die zuvor im Staat an der Macht war, noch die von Narendra Modi geführte Unionsregierung, die seit zehn Jahren an der Macht ist, haben diesen Vorbehalt in Frage gestellt. Darüber hinaus hat niemand, auch nicht die BJP, es vor Gericht angefochten” Der CM wurde auf X veröffentlicht.

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