Britisches Gewerkschaftsgesetz verstößt gegen Arbeitnehmerrechte Menschenrechte, da es sie nicht vor Sanktionen außer einer Entlassung wegen der Teilnahme an Arbeitskämpfen schützt, urteilte der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs am Mittwoch.
Fiona Mercer, eine Pflegerin und Gewerkschafterin aus dem Nordwesten Englands, hat rechtliche Schritte gegen ihren Arbeitgeber eingeleitet, nachdem sie 2019 während einer geplanten Streikaktion suspendiert worden war, was sie daran hinderte, mit ihren Kollegen zu sprechen.
Im Jahr 2022 entschied das Berufungsgericht in London, dass das britische Gewerkschaftsrecht möglicherweise mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unvereinbar sei, entließ sie jedoch dennoch Fall nach einer Intervention der britischen Regierung.
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Doch am Mittwoch gab das höchste Gericht Großbritanniens nach einem fast fünfjährigen Rechtsstreit der Berufung von Mercer in einer wegweisenden Entscheidung zu Gewerkschaftsrechten statt.
Mercer sagte, sie sei „ ;begeistert” Die Generalsekretärin ihrer Gewerkschaft Unison, Christina McAnea, bezeichnete das Urteil als „einen Sieg für jeden Arbeitnehmer, der eines Tages vielleicht etwas Schlechtes oder Unfaires anfechten möchte, was sein Arbeitgeber getan hat“.

„Niemand schlägt aus einer Laune heraus“; sagte McAnea in einer Erklärung. „Zuerst gilt es, viele rechtliche Hürden zu überwinden.“ Aber wenn ein Arbeiter beschließt, das Unternehmen zu verlassen, sollte er dies tun können, mit der Gewissheit, dass er nicht von einem boshaften Chef zum Opfer fallen wird.
“Die Regierung muss jetzt schließen diese Lücke umgehend schließen. Es kostet kein Geld und ist nicht schwer umzusetzen.”
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Das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel antwortete nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.
Arbeitnehmer, die wegen der Teilnahme an rechtmäßigen Streikaktionen entlassen werden, sind durch das britische Gewerkschaftsrecht geschützt und können eine Klage einreichen wegen ungerechtfertigter Entlassung, erklärte der Oberste Gerichtshof.
Mitarbeiter, denen vor der Entlassung Disziplinarmaßnahmen drohen, genießen jedoch keinen ausdrücklichen Schutz, was nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs einen Verstoß des Vereinigten Königreichs gegen die EMRK darstellt.
< p>„Das Recht eines Arbeitgebers, wegen der Teilnahme an rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen jede andere Sanktion als eine Entlassung zu verhängen, macht das Recht, rechtmäßige Streikmaßnahmen zu ergreifen, zunichte“, sagte er. Dies sagte Richterin Ingrid Simler in der schriftlichen Entscheidung des Gerichts.
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Sie fügte hinzu, dass der aktuelle Stand des Gesetzes „unfaires und unvernünftiges Verhalten von Arbeitgebern fördert und legitimiert“.
Die bahnbrechende Entscheidung vom Mittwoch folgt auf eine längere Phase von Arbeitskämpfen von Arbeitnehmern in vielen Branchen, die gestreikt haben, um ihre Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
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