Das Einkommensteuerministerium versicherte dem Obersten Gerichtshof am Montag, dass es keine „Zwangsmaßnahmen“ ergreifen werde, um die vom indischen Nationalkongress geforderten rund 3.500 Mrd. Rupien vor dem Ende der Lok Sabha-Wahlen 2024 zurückzufordern.
„Bitte nehmen Sie meine Erklärung auf, dass wir bis zur nächsten Anhörung der Angelegenheit – wann auch immer – keine Zwangsmaßnahmen ergreifen werden. Wir werden keine Zwangsmaßnahmen ergreifen, bis die Wahlen vorbei sind“, so der Generalstaatsanwalt Tushar Mehta, der für die IT-Abteilung auftrat, sagte vor einer Richterbank der Richter B. V. Nagarathna und Augustine George Masih.
Dies geschieht einen Tag, nachdem der INDIEN-Block die IT-Aktion als Versuch der Regierungspartei und des Establishments gekennzeichnet hat, die Oppositionsparteien im Vorfeld der Wahlen zu ersticken.
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Das Oberste Gericht verhandelte über vom Kongress eingereichte Berufungen gegen die Forderungen der IT-Abteilung. Das Gericht nahm die Zusicherung der IT-Abteilung auf und legte die Angelegenheit für die nächste Anhörung am 24. Juli fest.
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Auf Mehtas Bitte hin stellte das Gericht in seinem Beschluss außerdem klar, dass „es unnötig ist zu beachten, dass das vom SG in Bezug auf die Nachfrage gemachte Zugeständnis nicht alle Rechte und Ansprüche berührt, die es hierin gegen den Kläger haben könnte“ und dass „die & #8230;Die Forderung von etwa 3.500 Rupien ist nicht unbedingt mit der Kontroverse in diesen Berufungen in Zusammenhang zu bringen und berührt andere Forderungen, die gegen den Kläger erhoben werden.“
Generalstaatsanwalt Tushar Mehta für die Einkommenssteuerabteilung versichert dem Obersten Gerichtshof, dass keine Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, um angesichts der bevorstehenden Wahlen in Lok Sabha die vom indischen Nationalkongress geforderten rund 3.500 Rupien zurückzufordern. Das Gericht wird die Angelegenheit am 24. Juli verhandeln. @indianexpress
– Ananthakrishnan G (@axidentaljourno) 1. April 2024
Der leitende Anwalt Abhishek Manu Singhvi wies bei seinem Erscheinen vor dem Kongress darauf hin, dass die wichtigste Zivilbeschwerde, die noch anhängig ist, Forderungen bezüglich der 1994- 95-Bewertungsjahr gemäß einer Bekanntmachung von 2007.
Er sagte, dass die Abteilung bereits „135 Millionen Rupien durch Pfändung von Grundstücken eingesammelt“ habe. Singhvi sagte: „Wir sind keine gewinnorientierte Organisation und nur eine politische Partei. Unser Fall ist, dass Bruttoeinnahmen nicht steuerpflichtig sind.“
Singvi nannte die Geste „gnädig“ und sagte: „ 8220;Ich bin sehr selten sprachlos. Durch die Intervention meines gelehrten Freundes war ich sprachlos. Bitte haben Sie es im Juli,” sagte er.
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Mehta sagte, dass die im Jahr 2021 erhobene Forderung von 1.700 Crore Rupien auf Parametern beruhte, die in einem Urteil aus dem Jahr 2016 festgelegt wurden.
Nur wenige Wochen vor Beginn der ersten Phase der Lok-Sabha-Wahlen 2024 teilte der Kongress am Samstag mit, er habe neue Mitteilungen der IT-Abteilung für die Bewertungsjahre 2014-15 bis 2016-17 erhalten, in denen Forderungen in Höhe von 1.745 Mrd. Rupien erhoben wurden. Zusammen mit den Bekanntmachungen für die Veranlagungsjahre 1994–95 und 2017–18 bis 2020–21 erhöhte sich die Gesamtnachfrage auf 3.567 Mrd. Rupien.
Als Reaktion auf die Bekanntmachungen schlug der Kongress die BJP scharf Die von der Regierung geführte Zentralregierung beschuldigte sie, sich vor den Wahlen zur Lok Sabha dem „Steuerterrorismus“ hinzugeben, um sie „finanziell zu lähmen“.
Am 28. März lehnte der Oberste Gerichtshof von Delhi vier vom Kongress eingereichte Petitionen gegen die Einleitung eines gegen ihn gerichteten Steuerneufestsetzungsverfahrens für einen Zeitraum von vier Geschäftsjahren – 2017–18 bis 2020–21 – durch das Ministerium ab.
Werbung < p>Zuvor wies es am 22. März auch die Klagegründe der Partei gegen das Steuerneufestsetzungsverfahren für die Veranlagungsjahre 2014-15, 2015-16 und 2016-17 ab. Es ließ jedoch die Frage offen, „ob die geltend gemachte Verzögerung bei der Einleitung des Verfahrens fatal für die Beurteilung selbst wäre“, und forderte sie zu einem geeigneten Zeitpunkt auf.
© The Indian Express Pvt Ltd
Ananthakrishnan G
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