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SC-Mitteilung zum Plädoyer der BBC gegen ein Missachtungsverfahren in HC wegen der Ausstrahlung des Dokumentarfilms „Wild Karnataka“.

Der Oberste Gerichtshof stimmte am Montag der Anhörung eines von der BBC eingereichten Plädoyers gegen das vom Obersten Gerichtshof von Karnataka eingeleitete Verfahren wegen Missachtung gegen seine OTT-Plattform wegen der Ausstrahlung des Dokumentarfilms „Wild Karnataka“ zu. trotz einer einstweiligen Verfügung.

Eine Kammer des Obersten Richters D. Y. Chandrachud und der Richter J. B. Pardiwala und Manoj Misra gab eine Mitteilung über das Plädoyer der BBC heraus und verknüpfte die Angelegenheit mit einer ähnlichen Petition, die von Netflix eingereicht wurde.

Das oberste Gericht hatte am 25. Januar 2024 das vom Karnataka High Court gegen Netflix wegen Vorführung eingeleitete Missachtungsverfahren ausgesetzt der Dokumentarfilm.

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Zuvor hatte das Oberste Gericht gegen verschiedene Rundfunkanstalten, darunter BBC, Discovery und Netflix, Anklage wegen zivilrechtlicher Missachtung erhoben, in einem Fall, in dem den Filmemachern und Rundfunkanstalten vorgeworfen wurde, einer einstweiligen Anordnung des Gerichts aus dem Jahr 2021 bezüglich der Veröffentlichung und Ausstrahlung des Dokumentarfilms nicht Folge geleistet zu haben. Die einstweilige Verfügung wurde am 29. Juni 2021 vom Obersten Gericht auf Antrag von Ravindra N Redkar und Ullash Kumar erlassen.

Sie hatte den beteiligten Filmemachern und Plattformen verboten, sich an jeglicher Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Ausstrahlung, Fernsehübertragung, Vermarktung, Verkauf oder Umgang mit dem Film und seinem vom Forstamt erhaltenen Rohmaterial.

Den Einzelheiten des Falles zufolge hatten sich Mudskipper Labs und ITV Studios Global im Jahr 2014 an Kalyan Varma und Amoghavarsha gewandt, um einen Dokumentarfilm zu drehen.

Nachdem sie ein Memorandum of Understanding mit dem Karnataka Forest Department (KFD) für die Dreharbeiten unterzeichnet hatten In einem Dokumentarfilm soll der Angeklagte die Dienste des KFD wie Transport- und Drehgenehmigungen in Anspruch genommen haben, ohne dafür Gebühren zu zahlen.

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Vor dem Obersten Gericht wurde behauptet, dass die erforderliche Genehmigung für den Erlass der Gebühren nicht eingeholt wurde.

Das MoU übertrug die Urheberrechte des Dokumentarfilms und des Rohmaterials dem KFD, aber die Filmemacher holten Icon Films aus England und Wales ohne dessen Wissen an Bord, heißt es in der Klageschrift vor dem Obersten Gerichtshof.

Die Unternehmen schlossen daraufhin Vereinbarungen mit BBC, Discovery und Netflix zur Ausstrahlung, obwohl die KFD festgelegt hatte, dass der Film nicht kommerziell genutzt werden dürfe. Der Film kam auch ins Kino.

Das ursprünglich aufgenommene Filmmaterial umfasste 400 Stunden und die KFD hatte das Urheberrecht an dem gesamten Rohmaterial, behaupteten die Petenten/Beschwerdeführer.

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Der HC erließ am 29. Juni 2021 eine einstweilige Verfügung zu der Petition, die das gesamte Filmmaterial untersagte Befragte hielten es von der Veröffentlichung oder Ausstrahlung des Films ab.

Der Film kam jedoch in die Kinos und wurde auf Rundfunkplattformen ausgestrahlt. Die Beschwerdeführer reichten daraufhin den Missachtungsantrag beim HC ein. Der ursprüngliche Antrag ist noch beim Obersten Gericht anhängig.

Am 17. Januar gaben die Beklagten an, sie seien bereit, dem KFD eine Entschädigung zu zahlen.

Die BBC bot 3,5 Lakh Rupien als Entschädigung an und Netflix 4,5 Lakh Rupien.

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Icon Films und Discovery boten der Tiger Conservation Foundation außerdem jeweils 3,5 Lakh Rupien an. Die Filmemacher und andere Angeklagte versprachen ebenfalls, eine Entschädigung zu zahlen.

Das Oberste Gericht stimmte jedoch mit dem Anwalt der Petenten darin überein, dass die „Entschuldigung angesichts der von ihnen angebotenen Entschädigung scheinbar vorgetäuscht“ sei der Angeklagte,” und fuhr mit der Formulierung der Anklage fort.

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