Wenn Sie planen, ohne Genehmigung der Regierung an einem staatlich geschützten Denkmal oder Kulturerbe in Goa zu filmen, müssen Sie möglicherweise bald eine Geldstrafe von 50.000 Rupien zahlen.
Die Regierung von Goa hat dies getan schlug vor, eine Geldstrafe von 50.000 Rupien gegen Personen zu verhängen, die an geschützten Denkmälern oder Stätten der Landesregierung filmen, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Gebühr zu zahlen. Für Dreharbeiten an anderen geschützten Denkmälern wurde eine Geldstrafe von 20.000 Rupien vorgeschlagen.
Laut einem Entwurf In einer am 8. Februar im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung hat die Abteilung für Archäologie vorgeschlagen, die Goa Ancient Monuments and Archaeological Sites and Remains Rules 1980 zu ändern. Die Regierung hat innerhalb von 30 Tagen Einwände und Vorschläge zu den geänderten Entwurfsregeln zur Prüfung eingereicht.
Im Benachrichtigungsentwurf heißt es: „Wer ein geschütztes Denkmal kopiert oder filmt oder auf andere Weise gegen eine Bestimmung dieses Kapitels oder eine darin erteilte Genehmigung oder Lizenz verstößt, muss für eine solche Handlung an geschützten Denkmälern/Standorten eine Geldstrafe von 50.000 Rupien zahlen.“ im Besitz der Regierung und 20.000 Rupien an anderen geschützten Denkmälern.“
Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Direktion befugt ist, bei bestimmten Gelegenheiten, bei denen diese Normen nicht eingehalten werden, die Lizenz auszusetzen oder keine Lizenzen für die Durchführung von Dreharbeiten an einem geschützten Denkmal zu erteilen.
Der Regelentwurf, genannt Goa Ancient Monuments and Archaeological Sites and Remains (Amendment) Rules 2024, besagt auch, dass nach Eingang eines Antrags der Direktor von Das Ministerium kann eine Lizenz erteilen, „wenn es davon überzeugt ist, dass die geplante Maßnahme das geschützte Denkmal oder einen Teil davon nicht beeinträchtigt“.
In den Regeln wird die Gebühr festgelegt, die bei der Einholung einer Drehgenehmigung an geschützten Standorten zu zahlen ist und Denkmäler, die dem Staat gehören, und an anderen geschützten Denkmälern.
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„Für Dreharbeiten an den geschützten Denkmälern/Standorten, die dem Staat gehören, ist eine Gebühr von 25.000 Rupien pro Tag zuzüglich einer rückzahlbaren Kaution von 10.000 Rupien zu entrichten.“ bezahlt werden. Für Dreharbeiten an anderen geschützten Denkmälern ist eine Gebühr von 10.000 Rupien pro Tag zuzüglich einer rückzahlbaren Kaution von 2.000 Rupien zu entrichten“, heißt es in der Mitteilung weiter.
© The Indian Express Pvt Ltd
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