Trümmer von Tempeln, hinduistische Motive im Gyanvapi-Komplex: Untersuchungsberichte

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Diezwei Berichte wurden dem Gericht von Varanasi vorgelegt, das die Untersuchung angeordnet hat. Ebenfalls am Donnerstag stimmte der Oberste Gerichtshof einem Antrag auf Verschiebung der Anhörung zu einer Berufung gegen die Anordnungen des Gerichts von Varanasi zu und forderte das Gericht auf, bis Freitag keine weiteren Maßnahmen in dieser Angelegenheit zu ergreifen.

Anwalt Vishnu Shankar Jain, der beim Obersten Gericht einen Antrag „auf Aufnahme zusätzlicher Tatsachen und Dokumente“ stellte, sagte: „Nach den von der Anwaltskommission eingereichten Berichten ist es offensichtlich, dass die umstrittene Struktur den religiösen Charakter eines Hindus hat Tempel”. Er sagte, dass Moghul-Kaiser Aurangzebs „Handlung der gewaltsamen Inbesitznahme eines religiösen Ortes die Natur des Eigentums und auch die Eigentumsrechte der bestehenden Gottheit nicht ändern kann.“

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In seinem am 6. und 7. Mai geführten Bericht erklärte Ajay Kumar Mishra, der am 17. Mai als Advocate Commissioner abgesetzt wurde, dass Trümmer alter Tempel an der Ecke der nördlichen und westlichen Mauern außerhalb der Barrikaden und Strukturen von Göttern gefunden wurden und Göttinnen und Lotus wurden gesichtet. Ein Shilapatt (Plakette) hatte das Sheshnag-Design und wurde auf Video aufgenommen, heißt es in dem Bericht.

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Mishra, die beim Gericht in Varanasi einen zweiseitigen Bericht einreichte, sagte: „Die Umfrage am 6. und 7. Mai wurde von mir durchgeführt und fand im Außenbereich des Moscheenkomplexes statt. Inzwischen bin ich von der Position des Advocate Commissioner entfernt worden. Ich hielt es für notwendig, den Bericht über meine Arbeit dem Gericht vorzulegen. Jetzt liegt es am Gericht, dies als Teil des Untersuchungsberichts zu betrachten oder nicht.”

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Der zweite Bericht über die Umfrage der Kommission umfasst 12 Seiten und wurde am Donnerstagmorgen von Special Advocate Commissioner Vishal Singh in Anwesenheit von Assistant Advocate Commissioner Ajay Pratap Singh vor Gericht vorgelegt. Zusammen mit dem schriftlichen Bericht reichte Singh auch Videoaufnahmen als Beweismittel in drei versiegelten Kisten ein — Videos von der Umfrage am 14., 15. und 16. Mai. An diesen drei Tagen wurde die Umfrage gemeinsam von Vishal Singh, Ajay Pratap Singh und Ajay Kumar Mishra durchgeführt.

Vishal Singh sagte Reportern, dass der Bericht durchgeführt worden sei gerecht ausgearbeitet. Er sagte, der Bericht betreffe den Innenbereich der Gyanvapi-Moschee.

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S M Yaseen, Mitsekretär von Anjuman Intezamia Masajid, dem Komitee, das die Gyanvapi-Moschee verwaltet, sagte: „Die Geheimhaltung des Berichts und der gesamten Kommission wird nicht mehr gewahrt. Davon sollte das Gericht Kenntnis nehmen. Mit dem öffentlichen Durchsickern des Berichts ist die Sicherheit der Gyanvapi-Moschee und des Kashi-Vishwanth-Tempels in Gefahr. Auch der Oberste Gerichtshof sollte davon Kenntnis nehmen und streng gegen die Verantwortlichen vorgehen.”

Raees Ahmed, Anwalt des Verwaltungsausschusses der Moschee, sagte: „Der informell herausgegebene Bericht ist unangemessen. Das Gericht und die Verwaltung sollten die Verantwortlichkeit in dieser Angelegenheit festlegen.” Ahmed sagte, er werde am Freitag einen Antrag bei Gericht stellen, um eine Kopie des Berichts zu erhalten.

In seinem Bericht spricht Mishra von der Umfrage von 15.30 Uhr bis 17.45 Uhr am 6. Mai und erneut am 7. Mai 15.00 Uhr bis 16.50 Uhr, als es gestoppt wurde, weil sich dort über 100 Menschen versammelt hatten.

Dem Bericht zufolge wurden die Umrisse von vier Idolen auf einem Shilapatt gesehen und war „Sindoori“. farbig. Alle auf dem Boden liegenden Tafeln schienen demontierte Teile eines riesigen Gebäudes zu sein, heißt es in dem Bericht. Einige der Designs auf diesen Tafeln ähneln den Designs an der Westwand der Moschee, heißt es in dem Bericht.

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Während der Umfrage fragte Mishra die Petenten und ihre Anwälte, ob die “Sindoor” plattierte Strukturen und eine ‘chaukhat’-ähnliche Plakette war derselbe Shringar Gauri, der in ihren Behauptungen erwähnt wurde. Als Antwort behaupteten die Petenten, dass dies Überreste (‘avshesh’) der ‘chaukhat’ des Shringar Gauri Tempels und wurden verehrt.

Vor dem Obersten Gericht beantragte Anwalt Vishnu Shankar Jain, der für die Hindu-Parteien auftrat, eine Vertagung um einen Tag. Er teilte dem Gericht unter dem Vorsitz von Richter D Y Chandrachud mit, dass Senior Advocate Hari Shankar Jain, der sie vor dem Gericht in Varanasi vertritt, krank und erst am Mittwoch aus dem Krankenhaus entlassen worden sei.

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Senior Advocate Huzefa Ahmadi, Vertreter des Verwaltungsausschusses von Anjuman Intezamia Masajid, Varanasi, der die Berufung einreichte, sagte, er habe keine Einwände gegen die Vertagung, aber seine „einzige Befürchtung ist, dass ein Antrag auf Abriss einer Mauer in der Nähe gestellt wurde das Wazu-Khana” und “es ist notwendig, dass das erstinstanzliche Gericht, das das Verfahren heute weiterhin anhört, davon absehen kann, bis dieses Gericht das Verfahren morgen aufnimmt.”

Auf eine Frage der Bank sagte Anwalt Vishnu Shankar Jain, dass sie angesichts der von der anderen Seite geäußerten Befürchtungen nicht auf Anordnungen des Prozessgerichts drängen würden, bis der Oberste Gerichtshof diese am Freitag anhört. Die Bank nahm die Zusage auf und sagte in ihrem Beschluss: „Herr Jain erklärt, dass das Verfahren vor dem Prozessgericht nicht weiter vorangetrieben wird, bis das Gericht die Angelegenheit morgen aufnimmt. Dementsprechend weisen wir das Prozessgericht an, sich strikt an die obige Vereinbarung zu halten und angesichts des zwischen den Parteien erzielten Konsenses davon abzusehen, weitere Verfahren in der Klage aufzunehmen”.

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Am 17. Mai hatte der Oberste Gerichtshof zwar die Aussetzung des Verfahrens vor dem Gericht von Varanasi abgelehnt, aber den Magistrat des Bezirks Varanasi darum gebeten Sichern Sie den Bereich, in dem angeblich ein Shivling während der videografischen Untersuchung des Moscheenbereichs gefunden wurde, ohne die Rechte von Muslimen zu behindern oder einzuschränken, Namaz in der Moschee zu betreten und anzubieten.