Drogenfall: SC verwirft Majithias Plädoyer für die Unterdrückung von FIR und fordert ihn auf, HC zu verschieben

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Shiromani Akali Dal (SAD)-Führer Bikram Singh Majithia (Express File)

Der Oberste Gerichtshof hat sich am Dienstag geweigert, dem Plädoyer des Shiromani Akali Dal (SAD)-Führers Bikram Singh Majithia zur Unterdrückung der FIR stattzugeben gegen ihn unter dem Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Act von 1985 registriert und ihn aufgefordert, sich stattdessen an das Oberste Gericht von Punjab und Haryana zu wenden.

„Warum sollten wir uns mit dieser Petition befassen, und Sie haben Ihre vollständigen Rechtsbehelfe? Können Sie nicht vor dem Obersten Gericht von Punjab und Haryana Abhilfe suchen?“ Richter D Y Chandrachud, Vorsitzender eines dreiköpfigen Richterkollegiums, fragte Senior Counsel Kapil Sibal, der für den Petenten erschien.

Der Senior Counsel antwortete, dass der Einzelrichter bereits eine Meinung in der Angelegenheit vertreten habe und dass dies der Fall sei jetzt vor der Spartenbank.

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Aber die Bench, der auch die Richter Surya Kant und P. S. Narasimha angehören, sagte: „Wir sind nicht geneigt, die gemäß Artikel 32 eingereichte Petition zu berücksichtigen und für die Gewährung einer Kaution.“

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Im Vorfeld der Wahlen der Punjab-Versammlung hatte das oberste Gericht ihn am 31. Januar bis Februar vor einer Verhaftung geschützt 23 in dem Fall, damit er Wahlkampf betreiben konnte. Es forderte ihn jedoch auf, sich nach der Wahl zu ergeben, und sagte, er könne dann eine reguläre Kaution beantragen.

Er wurde nach dem NDPS-Gesetz auf der Grundlage eines Berichts aus dem Jahr 2018 über eine Untersuchung eines Drogenschmuggels angeklagt Punjab. Majithia behauptete jedoch, dass der Fall gegen ihn „offensichtlich politischer Natur“ sei und dass die FIR am 20. Dezember 2021 wegen Straftaten im Zeitraum 2004-2015 registriert worden sei.

Er wurde unter die Sektionen gestellt 25 (Strafe dafür, dass jemand seine Räumlichkeiten für die Begehung einer Straftat benutzt), 27A (für die Finanzierung von Verkauf, Kauf, Produktion, Herstellung, Besitz, Transport, Gebrauch oder Verbrauch, Import und Export oder jeder damit verbundenen Handlung zu Betäubungsmitteln) und 29 (Anstiftung oder Planung einer Straftat) des NDPS-Gesetzes.