Minderheitenstatus für Hindus: Weitreichende Folgen, brauchen Zeit, sagt Center

0
135

Das Gericht forderte ihn auf, sich an das NCM zu wenden, das sagte, dass es „nicht zuständig ist, sich mit dem Gebet zu befassen …“ und dass gemäß Abschnitt 2(c) des NCM-Gesetzes nur die Das Zentrum kann eine Gemeinschaft als „Minderheit“ deklarieren. Upadhyay reichte im August 2020 eine neue Klage ein. (Express File Photo)

MEHR ALS vier Jahre, nachdem vor dem Obersten Gericht zum ersten Mal eine Forderung erhoben wurde, Hindus in Staaten, in denen ihre Zahl unter die anderer Gemeinschaften gesunken ist, einen Minderheitenstatus zu gewähren – durch die Umsetzung des Urteils im wegweisenden Fall T M A Pai, wonach Minderheiten beim Staat identifiziert werden müssen – Ebene – das Zentrum hat am Montag weiterhin um mehr Zeit vom Gericht gebeten, um sich in dieser Angelegenheit zu entscheiden. Das Problem habe „weitreichende Auswirkungen“ und bedürfe weiterer Diskussionen mit „Landesregierungen und anderen Beteiligten“.

„Es wird vorgebracht, dass die in dieser schriftlichen Petition behandelte Frage weitreichende Auswirkungen im ganzen Land hat und daher jeder Standpunkt, der ohne detaillierte Beratungen mit den Interessengruppen eingenommen wird, zu einer unbeabsichtigten Komplikation für das Land führen kann“, sagte das Ministerium für Minderheitenangelegenheiten in einer eidesstattlichen Erklärung, die als Antwort auf ein Plädoyer von Anwalt Ashwini Kumar Upadhyay eingereicht wurde.

Obwohl Upadhyays vorliegende Petition im Jahr 2020 eingereicht wurde, hatte er sich erst 2017 mit der Forderung nach Minderheitenstatus für Hindus an das oberste Gericht gewandt an die Nationale Kommission für Minderheiten zu senden, die sagte, dass nur das Zentrum die von ihm angestrebte Erleichterung gewähren könne.

https://images.indianexpress.com/2020/08/1×1.png

In der neuen dreiseitigen eidesstattlichen Erklärung eines Sekretärs des Ministeriums für Minderheitenangelegenheiten heißt es: „Obwohl die Zentralregierung die Befugnis hat, Minderheiten zu benachrichtigen, wird der von der Zentralregierung zu formulierende Standpunkt in Bezug auf die in“ der Petition „aufgeworfenen Fragen so sein nach umfassender Beratung mit den Regierungen der Bundesstaaten und anderen Interessengruppen abgeschlossen.“

Best of Express Premium

Premium

Zur Feier der Landgötter des ländlichen Delhi im Dorf Khirki

Premium< /Abbildung>Lebensversicherungsunternehmen haben 2,2 Lakh Covid-Todesfälle abgewickelt: Daten der AufsichtsbehördePremium

Erklärt: Den Wechselkurs verstehen

Premium

Erklärt: Wenn Gebete erlaubt sind, sind sie bei geschützten Archäologi…Mehr Premium Stories >> Check Out Express Premium

Klicken Sie hier für mehr

„Dies wird sicherstellen, dass die Zentralregierung in der Lage ist, vor diesem ehrenwerten Gericht eine wohlüberlegte Meinung unter Berücksichtigung mehrerer soziologischer und anderer Aspekte vorzubringen, um unbeabsichtigte Komplikationen in Zukunft in Bezug auf eine so wichtige Frage zu vermeiden.“

In seiner vorherigen eidesstattlichen Erklärung, die am 25. März nach wiederholtem Drängen des Gerichts eingereicht wurde, das die Regierung aufforderte, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, und ihr sogar eine Gebühr von Rs 7.500 wegen verspäteter Erfüllung auferlegte, hatte das Zentrum versucht, die Verantwortung zu verschieben Staaten, die sagen, dass auch sie die Macht haben, eine Gruppe als Minderheit zu erklären. Es beantragte auch die Zurückweisung von Upadhyays Klage und sagte: „Die vom Petenten beantragten Erleichterungen liegen nicht im größeren öffentlichen oder nationalen Interesse.“

Als diese eidesstattliche Erklärung jedoch am 28. März zur Anhörung aufgenommen wurde, sagte Generalstaatsanwalt Tushar Mehta, er habe sie nicht überprüft und bat eine Bank unter dem Vorsitz von Richter S. K. Kaul um Zeit, um eine neue vorzulegen. Zur Gewährung von vier Wochen sagte das Gericht: „Wir haben den gelehrten SG darauf aufmerksam gemacht, dass vier Wochen 28 Tage bedeuten.“ Es gab dem Petenten auch zwei Wochen Zeit, um eine Gegenerwiderung auf die eidesstattliche Erklärung des Zentrums einzureichen, und setzte den 10. Mai für die Angelegenheit erneut fest. Das Zentrum reichte die Antwort jedoch nicht innerhalb von 28 Tagen ein und übermittelte sie erst am Montag, einen Tag vor dem geplanten Anhörungstermin.

Erklärt |Wer ist eine „Minderheit“ in Indien? Was die Verfassung sagt, wie der Oberste Gerichtshof entschieden hat

Upadhyays Plädoyer stützte sich auf die Volkszählung von 2011, wonach Hindus in Lakshadweep, Mizoram, Nagaland, Meghalaya, J&K, Arunachal Pradesh, Manipur und Punjab eine Minderheit darstellen. Er forderte, dass dementsprechend der Gemeinschaft in diesen Bundesstaaten und UTs der Minderheitenstatus gemäß dem T M A Pai-Urteil zuerkannt werden sollte, in dem das Gericht sagte, dass für die Zwecke von Artikel 30 – der sich mit den Rechten von Minderheiten befasst, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu verwalten – religiös ist und sprachliche Minderheiten müssen staatlich berücksichtigt werden.

Upadhyay hatte 2017 zum ersten Mal den Obersten Gerichtshof angerufen und für angemessene Richtlinien zur Identifizierung von Minderheiten und für die Aufhebung der gemäß Abschnitt 2(c) erlassenen zentralen Benachrichtigung gebetet das Gesetz der National Minorities Commission (NCM), das Muslime, Christen, Sikhs, Buddhisten und Parsen zu „Minderheiten“ erklärt. Er sagte, dass Jains 2014 ebenfalls in die Liste aufgenommen wurden, aber nicht die Hindus, obwohl sie in einigen Bundesstaaten und UTs eine Minderheit darstellen.

Das Gericht forderte ihn auf, sich an das NCM zu wenden, das sagte, dass dies „nicht der Fall ist die Befugnis haben, sich mit dem Gebet zu befassen …” und dass gemäß Abschnitt 2(c) des NCM-Gesetzes nur das Zentrum eine Gemeinschaft als „Minderheit“ deklarieren kann. Upadhyay reichte im August 2020 eine neue Klage ein.