Am Donnerstag gewährte der Oberste Gerichtshof Sheikh Sufiyan, dem Wahlagenten des Ministerpräsidenten von Westbengalen, Mamata Banerjee, einstweiligen Schutz vor der Festnahme Eine Kammer der Richter L. Nageswara Rao und BR Gavai legte den 31. Januar als Termin für die Anhörung des Antrags auf Sonderurlaub fest, der von Sufian gegen einen Beschluss des Obersten Gerichts von Kalkutta eingereicht wurde, mit dem seine vorzeitige Kaution abgelehnt wurde. Die Bank hat angeordnet, dass er bis dahin nicht verhaftet wird.
Das Gericht ordnete an, dass alle gemäß Abschnitt 164 des CrPC (Erklärungen vor einem Richter) in dem Fall aufgezeichneten Aussagen ihm vorgelegt werden sollten. Sie sagte dies, nachdem Generalstaatsanwalt Tushar Mehta vorgetragen hatte, dass Sufiyan in den Aussagen von Abschnitt 164 von einigen der Zeugen genannt worden sei, es aber geschafft habe, bis jetzt nicht festgenommen zu werden.
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Das Gericht sagte, dass am 31. Januar keine Vertagungen gewährt werden und dass die Angelegenheit an diesem Tag endgültig verhandelt wird.
Mehta sagte der Bank: „Es ist ein sehr schweres Vergehen. Wir werden Ihre Lordschaften zufrieden stellen. Er ist ziemlich mächtig. Dies wird seine eigenen Auswirkungen haben.“
Richter Rao antwortete: „Bitte bringen Sie die Politik nicht in diese Angelegenheit.“
Die SG bestritt dies und wies auf Sufiyans angebliche Mitschuld an einigen der Verbrechen hin.
Sufiyan, der Wahlagent für Banerjee aus Nandigram, sieht sich der CBI-Untersuchung im Zusammenhang mit der Ermordung der BJP-Mitarbeiterin Debabrata Maity gegenüber.
Maity wurde angeblich einen Tag nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse von TMC-Mitarbeitern angegriffen. Er erlag seinen Verletzungen am 13. Mai in einem Krankenhaus in Kalkutta.
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