Yati Narsinghanand hielt auch für Hassreden in Haridwar: Polizisten

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Yati Narsinghanand (Datei)

Yati Narsinghanand wurde im Zusammenhang mit bestimmten anstößigen Äußerungen verhaftet, die er am 4. Januar gemacht hatte, aber als er einem Gericht vorgeführt wurde, registrierte die FIR eine Anzeige gegen ihn im letzten Monat wurde auch der Fall Haridwar Dharma Sansad erwähnt, teilte die Polizei am Sonntag mit.

Der umstrittene Priester des Dasna-Tempels in Ghaziabad, der der Hauptorganisator der Versammlung vom 17. bis 19. Dezember war, bei der Brandreden gegen Muslime gehalten wurden, wurde am späten Samstagabend in Haridwar festgenommen.

Yati Narsinghanand, der auch ein Mahamandaleshwar der Juna Akhara ist, fastete, um gegen die Verhaftung von Waseem Rizvi alias Jitendra Narayan Tyagi zwei Tage zuvor im Zusammenhang mit dem Hassrede-Fall Haridwar zu protestieren.

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„Vor Kurzem wurde eine FIR gegen Yati Narsinghanand auf Grund der Beschwerde eines gewissen Ruchika registriert, dass er anstößige Äußerungen gegen Frauen einer bestimmten Gemeinschaft gemacht habe. Der Beschwerdeführer behauptete, dass Narsinghanand in einigen Social-Media-Beiträgen gesehen wurde, wie er diese abfälligen Bemerkungen am 4. Januar machte, während er mit den Medien sprach. Die Festnahme am Samstag stand in erster Linie im Zusammenhang mit dieser FIR. Als wir ihn jedoch am Sonntag vor Gericht stellten, zeigten wir seine Verhaftung sowohl im Fall der anstößigen Bemerkungen als auch im Fall des Haridwar Dharma Sansad“, sagte Shekhar Suyal, Leiter des Stadtkreises von Haridwar, gegenüber The Indian Express.

< p>Suyal sagte am Samstag, eine weitere FIR sei gegen Narsinghanand und einige nicht identifizierte andere aufgrund einer Beschwerde eines Journalisten registriert worden. „Der Journalist stellte Narsinghanand einige schwierige Fragen, was zu einer Auseinandersetzung führte, und der Journalist wurde angeblich misshandelt“, sagte er.

SHO der Polizeistation Haridwar Kotwali, Rakendra Kathait, sagte, die FIR auf die Beschwerde von Ruchika sei unter den Abschnitten 295A (vorsätzliche und böswillige Handlungen, die darauf abzielen, religiöse Gefühle jeder Klasse durch Beleidigung ihrer Religion oder ihres religiösen Glaubens zu empören) und 509 (Wort, Geste oder Handlung, die darauf abzielt, die Bescheidenheit einer Frau zu beleidigen) des IPC.

Zwei FIRs waren zuvor im Zusammenhang mit dem Dharma Sansad vom 17. bis 19. Dezember in Haridwar registriert worden.

Das erste FIR wurde am 23. Dezember auf der Polizeiwache Haridwar Kotwali aufgrund der Beschwerde eines Gulbahar Khans gemäß den IPC-Abschnitten 153A (Förderung von Feindschaft zwischen verschiedenen Gruppen und Handlungen, die der Harmonie abträglich sind) und 295A registriert.

Fünf Personen wurden in dieser FIR namentlich genannt: Narsinghanand, Tyagi und die religiösen Führer Dharamdas Maharaj, Maa Annapurna Bharti und Sagar Sindhuraj Maharaj.

Die letzten drei müssen noch festgenommen werden. Eine von ihnen, Maa Annapurna Bharti, organisierte am Sonntag eine „Pratikar Sabha“ (Protestversammlung) in Haridwar und beschuldigte die Regierung von Uttarakhand, von „Dschihadisten“ unter Druck gesetzt zu werden.

Die zweite FIR wurde am 2. Januar aufgrund einer Beschwerde des Sozialarbeiters Nadeem Ali registriert. Die FIR, die unter den Abschnitten 153A und 298 (Äußern von Worten usw. mit der absichtlichen Absicht, die religiösen Gefühle einer Person zu verletzen) eingereicht wurde, bezog sich auf angebliche Hassreden bei der Veranstaltung in Haridwar und in den darauffolgenden Tagen. Es nannte Tyagi und nicht identifizierte andere.

Ein SIT wurde gebildet, um den Fall zu untersuchen, aber die ersten Verhaftungen – von Tyagi und Narsinghanand – erfolgten erst, nachdem der Oberste Gerichtshof am 10. Januar Benachrichtigungen an das Zentrum, die Polizei von Delhi und die Regierung von Uttarakhand gerichtet hatte. Die Benachrichtigung wurde herausgegeben, nachdem eine PIL-Beschuldigung eingereicht worden war Untätigkeit der Polizei und die Suche nach einer Untersuchung mutmaßlicher Hassreden, die bei der Veranstaltung in Haridwar und separat bei einer von der Hindu Yuva Vahini in Delhi gehaltenen Veranstaltung gehalten wurden.

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