AllInfo

CBDT verlängert die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung für bestimmte Steuerzahler bis zum 15. März

Die bisherige Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung war bis zum 31. Dezember 2021 gültig.

Die Zentrale Direktion für direkte Steuern (CBDT) hat am Dienstag die Frist um verlängert Einreichung der Einkommensteuererklärung (ITR) für das Veranlagungsjahr 2021-22 bis 15. März 2022, für bestimmte prüfungsberechtigte Steuerpflichtige, eine Erklärung des Finanzministeriums informiert.

“Unter Berücksichtigung der von den Steuerzahlern und anderen Interessengruppen gemeldeten Schwierigkeiten aufgrund von COVID und bei der elektronischen Einreichung verschiedener Prüfungsberichte gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes von 1961 (das Gesetz) hat die Zentralstelle für direkte Steuern ( CBDT) hat beschlossen, die Fristen für die Einreichung von Einkommensteuererklärungen und verschiedenen Prüfungsberichten für das Veranlagungsjahr 2021-22 weiter zu verlängern,” in der Regierungserklärung heißt es.

Die Verlängerung erfolgt aufgrund von Berufungen mehrerer Wirtschaftsprüferverbände, Steuerzahler, Steuerfachleute usw. an die Regierung, die sie auffordern, die Frist für die Einreichung von Steuerprüfungsberichten und die Einreichung von Einkommensteuererklärungen zu verlängern. Verschiedene Steuerfachleute und Wirtschaftsprüfer hatten ihre Bedenken vor einigen Tagen sogar auf Social-Media-Plattformen gepostet und Hashtags getrendet, die auf eine Verlängerung der Fälligkeitstermine drängten.

Das hat die CBDT angekündigt :

 

https://images.indianexpress.com/2020/08/1×1.png

 

 

&nbsp ;

📣 Der Indian Express ist jetzt auf Telegram. Klicken Sie hier, um unserem Kanal (@indianexpress) beizutreten und über die neuesten Schlagzeilen auf dem Laufenden zu bleiben

Für die neuesten Wirtschaftsnachrichten laden Sie die Indian Express App herunter.

© IE Online Media Services Pvt GmbH

Exit mobile version