Pakistan rückte am Donnerstag näher, um die erste weibliche Richterin des Obersten Gerichtshofs zu ernennen, nachdem ein hochrangiges Gremium die Ernennung der Richterin des Obersten Gerichtshofs von Lahore, Ayesha Malik, zum Spitzengericht genehmigt hatte.
Die Justizkommission von Pakistan (JCP) – unter der Leitung von Chief Justice Gulzar Ahmed – stimmte Maliks Erhöhung mit einer Mehrheit von fünf gegen vier zu, berichtete die Zeitung Dawn.
Justice Ayesha Malik& #8217;s Anhebung wurde mit einer Mehrheit von fünf gegen vier Stimmen genehmigt, sagte eine informierte Quelle gegenüber Dawn.https://t.co/SGzn72Ph69
— Dawn.com (@dawn_com) 6. Januar 2022
Nach Billigung durch die JCP wird ihr Name von einem parlamentarischen Ausschuss geprüft, was selten den Empfehlungen der JCP widerspricht.
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Dies ist das zweite Mal, dass die JCP eine Sitzung abhält, um über die Höhe von Richter Malik zu entscheiden.
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Justiz Malik’ ;s Name wurde erstmals am 9. September letzten Jahres vor dem JCP genannt, aber das Gremium war gleichermaßen gespalten, was zur Ablehnung ihrer Kandidatur führte.
Die Anwaltskammer des Obersten Gerichtshofs hatte aufgrund des Problems Vorbehalte gegen ihre Nominierung geäußert des Dienstalters.
Präsident Abdul Latif Afridi hatte zu einem landesweiten Protest gegen die Berücksichtigung ihres Namens aufgerufen und erklärt, dass sie vielen Richtern, die an fünf obersten Gerichten des Landes tätig sind, untergeordnet sei.
Dieses Mal hatte der Pakistan Bar Council (PBC) gedroht Gerichte zu boykottieren, wenn die JCP ihren Namen in Betracht zieht. Es wird erwartet, dass die PCB gegen ihre Billigung agitiert.
Richterin Malik wurde im März 2012 zur Richterin am High Court ernannt und ist derzeit die Nummer vier auf der Rangliste der Richter des High Court (LHC) von Lahore. Im Falle ihrer Ernennung wird sie bis Juni 2031 als Richterin am Obersten Gerichtshof arbeiten, bevor sie im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand geht.
Sie wird auch die ranghöchste Richterin und wahrscheinlich oberste Richterin von Pakistan sein im Januar 2030.
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