Als sie eine Petition des in Haridwar ansässigen Sachidanand Dabral über den Anwalt Shiv Bhatt anhörte, bat eine Abteilungsbank des zusätzlichen Obersten Richters SK Mishra und des Richters Alok Kumar Verma das Umfragegremium, eine Entscheidung zu treffen und das Gericht in der nächsten Anhörung am 12. Januar zu informieren.
„Lassen Sie die Wahlkommission von Indien erwägen, geeignete Anweisungen zu erlassen, die große öffentliche Kundgebungen für die anschließende Wahl zur gesetzgebenden Versammlung des Bundesstaates Uttarakhand verbieten und eine Entscheidung treffen. Die Wahlkommission erwägt auch, geeignete Anweisungen für den virtuellen Wahlkampf zu erlassen. Wir ersuchen auch die Wahlkommission von Indien zu prüfen,… künftig virtuelle Abstimmungen“, so das Gericht.
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Anwältin Shiv Bhatt sagte gegenüber The Indian Express, dass die Petition versucht habe, Wahlkundgebungen zu stoppen, da diese zu Super-Spreader-Ereignissen werden könnten.
„Wir haben das Gericht gebeten, die Wahl zu verschieben und/oder Wahlkundgebungen zu stoppen. In diesem Zusammenhang forderte das Gericht die EBI auf, ein Verbot von Wahlkundgebungen in Erwägung zu ziehen. Das Gericht schlug auch vor, dass, wenn alle Dinge, einschließlich der Gerichtsbarkeit, online stattfinden können, warum sollten wir dann keine Online-Wahlen in Betracht ziehen“, sagte Bhatt.
In seinem Antrag hat der Petent sagte, dass es angesichts der Covid-Situation im Bundesstaat und der großen offenen Stellen im medizinischen Sektor „unerlässlich ist, dass entweder die Parlamentswahlen verschoben oder die politischen Parteien angewiesen werden, die Wahlkundgebungen/Sitzungen über das Internet/Online durchzuführen.“
In der Petition heißt es, dass im Bundesstaat von Februar bis März Wahlen erwartet werden, für die alle politischen Parteien „enorme“ Wahlveranstaltungen abhalten. „Hier ist es angebracht, darauf hinzuweisen, dass bei den Wahlveranstaltungen … weder soziale Distanzierung eingehalten wurde noch Menschen Masken getragen haben“, heißt es in der Petition.
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