Registrierung von Ausländern: Indien erlaubt jetzt elektronische Bewerbung

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Der Registrierungsbeamte erkennt nun die Echtheit des im elektronischen Modus eingegangenen Antrags.

Das Innenministerium (MHA) hat die Regeln für die Registrierung von Ausländern geändert, die “Jede Anträge oder Informationen” gemäß diesen Regeln, die dem Registrierungsbeauftragten über den “elektronischen Modus” übermittelt werden.

Die Staatsbürgerschaftsregeln zur Umsetzung der Änderungen wurden am Dienstag durch eine Mitteilung geändert und heißen die Regeln für die Registrierung von Ausländern (Änderung), 2021. Das Innenministerium hat die Änderungen durch eine am 12. November veröffentlichte Mitteilung im Amtsblatt bekannt gegeben.

Any Anträge oder Informationen gemäß den Vorschriften können elektronisch eingereicht werden, woraufhin der Registrierungsbeamte die Echtheit überprüft. Nur im Bedarfsfall wird der Bewerber zu einem körperlichen Erscheinen aufgerufen.

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Das Ministerium hatte am 11. Vorschläge aller Personen, die von den Änderungen des Gesetzes betroffen sein könnten, mit einer Frist von dreißig Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung.

Das Ministerium sagte, dass “die Zentralregierung keine Einwände oder Vorschläge von der Öffentlichkeit erhalten hat”, die Entscheidung für Änderungen der Regel getroffen wurde.

“Jetzt erlässt die Zentralregierung daher in Ausübung der durch Abschnitt 3 des genannten Gesetzes verliehenen Befugnisse hiermit die folgenden Regeln zur weiteren Änderung der Ausländerregistrierungsregel von 1992, nämlich: (1) Diese Regeln können werden als Reglement zur Registrierung von Ausländern (Änderung) 2021 bezeichnet und (2) Sie treten am Tag ihrer endgültigen Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft,” die Gazette-Mitteilung vom 12. November erwähnt.

“Jeder Antrag oder jede Information nach diesen Regeln muss dem Registrierungsbeauftragten auf elektronischem Wege übermittelt werden,” liest die Benachrichtigung.

“Nach Eingang des Antrags bzw. der Informationen überprüft der Registrierungsbeauftragte die Echtheit des Antrags bzw Antragsteller oder Informanten im Sinne dieser Regel,” es wurde hinzugefügt.

(Mit Eingaben von ANI)

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