Die Regierung von Karnataka erleichtert die Covid-19-Protokolle und ermöglicht die Wiedereröffnung von Schulen für Grundschulklassen

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Nur Lehrer und Mitarbeiter, die mit zwei Dosen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden, würden in den Klassen 1 bis 5 zugelassen. Express-Foto von Vishal Srivastav

Mit dem Rückgang der Covid-Fälle in Karnataka hat die Regierung des Bundesstaates die Wiedereröffnung der Schulen für Schüler der Klassen 1 bis 5 ab dem 25. Oktober unter strikter Einhaltung des Covid-gerechten Verhaltens und der SOPs des Ministeriums für Grund- und Sekundarbildung zugestimmt.

Die Einverständniserklärung der Eltern für die Teilnahme am Sportunterricht ist obligatorisch, heißt es in der vom Karnataka-Chefsekretär P Ravi Kumar unterzeichneten Anordnung.

„Bei der Einreise soll ein Screening auf COVID-19-Symptome durchgeführt werden, 50 Prozent der Kapazität in einem Klassenzimmer, Bereitstellung von Händedesinfektionsmitteln, physischer Abstand von mindestens einem Meter als praktisch machbar, kein Gedränge, insbesondere am Schuleingang und -ausgang“, heißt es in der Anordnung.

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In den Klassen 1-5 werden nur Lehrer und Mitarbeiter zugelassen, die beide Dosen des Covid-Impfstoffs erhalten haben. „Es wird eine zusätzliche Verwendung von Gesichtsschutz durch Lehrer geben, die über 50 Jahre alt sind. Die Klassen- und Ruheräume werden täglich mit 1-prozentiger Natriumhypochloritlösung desinfiziert“, heißt es in der Anordnung.

Shweta Sastri, Geschäftsführerin der Canadian International School, begrüßte den Umzug: „Jüngere Kinder müssen wieder zur Schule gehen, da sie seit März 2020 sozial isoliert sind. Die psychologischen Auswirkungen davon haben sich bereits bei vielen Kindern manifestiert und werden sich leider weiterhin manifestieren die nächsten Jahre. Wir freuen uns einfach, dass diese Kinder endlich physisch zur Schule gehen können.“

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Die Regierung von Karnataka hat nach Prüfung der Empfehlungen des Technical Advisory Committee (TAC) auch beschlossen, den Betrieb an den Flughäfen für internationale Ankünfte zu erleichtern. Die Kontrolle der SpO2-Werte wird außer bei Fieber, Husten, Erkältung und Atembeschwerden eingestellt. Die Überprüfung von RT-PCR-Testberichten bei der Ankunft wird eingestellt, außer in Ländern, die von der Unionsregierung benachrichtigt wurden. „Stattdessen muss der RT-PCR-Bericht durch den Passagier im Air Suvidha-Portal hochgeladen und von den betroffenen Fluggesellschaften vor dem Einsteigen des Passagiers überprüft werden. In Bezug auf das Quarantäneprotokoll für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich werden die geltenden Richtlinien des betreffenden indischen Regierungsministeriums befolgt. Eine Klärung diesbezüglich wird vom Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge erfolgen“, heißt es in der Anordnung.

Auch Schwimmbäder dürfen mit einer Kapazität von 50 % betrieben werden. „Bei der Einreise werden alle auf Fieber und Atemwegssymptome untersucht. Es sind nur Asymptomatiken erlaubt. Es dürfen nur Personen mit zwei Impfbescheinigungen zugelassen werden. Nach jeder Charge werden die Toiletten, Gehwege und andere Gemeinschaftsbereiche der Schwimmer mit einer 1-prozentigen Natriumhypochloritlösung desinfiziert“, heißt es in der Anweisung.

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