Oberstes Kollegium des Obersten Gerichtshofs listet 23 für HC-Richterposten auf

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Supreme Court of India

Das Oberste Gerichtshof Collegium hat 23 Namen von Rechtsanwälten, Justizbeamten und zusätzlichen Richtern zur Ernennung als Richter in sechs High Courts empfohlen.

Das Kollegium unter der Leitung des Chief Justice of India NV Ramana hat die Namen der High Courts von Madras, Rajasthan, Allahabad, Karnataka, Kalkutta und Punjab sowie Haryana in Sitzungen am 6., 7. und 8. Oktober endgültig festgelegt.

Für das Oberste Gericht von Madras genehmigte es den Vorschlag zur Ernennung von Anwalt J. Sathya Narayana Prasad zum Richter. Vier Fürsprecher — Kuldeep Mathur, Maneesh Sharma, Rekha Borana und Sameer Jain — und Justizbeamter Shubha Mejhta wurden für Rajasthan HC zugelassen.

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Das Kollegium empfahl auch Anwalt Manu Khare als Richter von Allahabad HC und Anwälte Anant Ramanath Hegde, Cheppudira Monnappa Poonacha, Siddaiah Rachaiah und Kannankuzhyil Sreedharan Hemalekha für den Karnataka HC.

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Für Kalkutta wurde beschlossen, es zu wiederholen Empfehlung zur Ernennung von Rechtsanwältin Sakya Sen als Richterin. Es empfahl auch den Namen des Anwalts Soubhik Mitter.

Das Kollegium stimmte dem Vorschlag zu, fünf zusätzliche Richter zu ernennen — Die Richter Suvir Sehgal, Alka Sarin, Jasgurpreet Singh Puri, Ashok Kumar Verma und Sant Parkash — und Meenakshi I. Mehta, Karamjit Singh, Vivek Puri, Archana Puri und Rajesh Bhardwaj als ständige Richter am Punjab und Haryana High Court.

Bei einer Veranstaltung am 2. Oktober hatte der CJI gesagt, das Kollegium empfahl die Namen von 106 Richtern und neun Obersten Richtern ab “Mai (2021)” für High Courts, von denen die Regierung sieben Richter und einen des Chief Justice freigesprochen hat.

Anschließend, am 5. Oktober, teilte die Regierung die Versetzung von 15 HC-Richtern mit und ernannte am 6. Oktober neun weitere Richter von denen, die vom Collegium empfohlen wurden, auf fünf HCs.

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