Datenschutzrichtlinie: Delhi HC verlängert die Zeit, die FB und WhatsApp gegeben wird, um Antworten einzureichen

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Die Unternehmen wandten sich mit der Berufung gegen die Einzelentscheidung und den IHK-Beschluss an die Abteilungsbank.

Der Oberste Gerichtshof von Delhi hat am Freitag die Frist verlängert, die Facebook und WhatsApp von der indischen Wettbewerbskommission (CCI) für die Einreichung von Antworten auf eine Mitteilung im Zusammenhang mit der laufenden Untersuchung der Datenschutzrichtlinie der Messaging-Anwendung gewährt wurde.

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Die Abteilungsbank von Chief Justice DN Patel und Justice Jyoti Singh vertagte die Berufungen von Facebook und WhatsApp gegen eine Single-Bench-Anordnung, die eine Störung der CCI-Untersuchung ablehnte, und sagte, es sei an der Zeit, eine Antwort auf die Mitteilungen vom Juni einzureichen 4. und 8. Juni, herausgegeben von CCI an WhatsApp bzw. Facebook, wird bis zum 27. August verlängert.

Die Angelegenheit wurde vertagt, da CCI dies wegen Nichtverfügbarkeit des zusätzlichen Generalstaatsanwalts Aman Lekhi beantragte. Senior Advocate Harish Salve, der WhatsApp vertritt, teilte dem Gericht mit, dass CCI darauf bestand, bis zum 5. August eine Antwort einzureichen. Wenn sie mit einer Verlängerung der Frist einverstanden sind, kann die Angelegenheit vertagt werden, fügte Salve hinzu. WhatsApp hatte dem Gericht am 9. Juli mitgeteilt, dass es die Funktionalität seiner Messaging-App nicht einschränken wird, falls ein Nutzer seiner neuesten Datenschutzrichtlinie nicht zustimmt, und diesen Ansatz zumindest bis zum Inkrafttreten des bevorstehenden Datenschutzgesetzes beibehalten wird. Das Unternehmen sagte auch, dass es Benutzer in Indien nicht dazu zwingen wird, die Richtlinie zu akzeptieren.

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CCI, die Wettbewerbsaufsichtsbehörde, war am 24. März zu dem ersten Anschein gekommen, dass das Verhalten von WhatsApp beim „Teilen personalisierter Daten von Benutzern mit anderen Facebook-Unternehmen in einer Weise, die weder vollständig transparent ist noch auf einer freiwilligen und spezifischen Zustimmung des Benutzers beruht“. “ erscheint den Nutzern unfair.

Eine einzelne Bank des HC hatte am 22. April die Petitionen von WhatsApp und Facebook abgewiesen, die argumentierten, dass die Frage im Zusammenhang mit der Datenschutzrichtlinie bereits vor dem Obersten Gerichtshof und dem High Court anhängig sei. Die Unternehmen wandten sich mit Berufung gegen die Einzelbankentscheidung und den IHK-Beschluss an die Abteilungsbank.

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