Mitteilung des Obersten Gerichtshofs an die Regierung auf Plädoyer für eine erschwingliche Gesundheitsversorgung für alle

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Der Plädoyer strebt auch die Umsetzung der von der Nationalen Menschenrechtskommission im August 2018 herausgegebenen Patientenrechtecharta an, “um den Menschen im ganzen Land eine erschwingliche und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten”.

Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag eine Mitteilung über ein Plädoyer veröffentlicht, in dem es heißt, die Ausbreitung von Covid-19 habe „Lücken im indischen Gesundheitssystem aufgedeckt" und forderte die „richtige Umsetzung des Clinical Establishments (Registration and Regulation) Act, 2010“ und der darin enthaltenen Regeln, die unter anderem die Gebührensätze für verschiedene Verfahren in klinischen Diagnoselabors festlegen sollen Ramana und Richter Surya Kant haben das Plädoyer von Jan Swasthya Abhiyan, Patients' Rights Campaign, und dem in Mumbai ansässigen Gesundheitsrechtforscher Gopakumar K M. bekannt gegeben.

Das Plädoyer fordert auch die Umsetzung der Charta der Patientenrechte, die von der National Human Rights Commission im August 2018 herausgegeben wurde, um den Menschen im ganzen Land eine erschwingliche und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

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In dem Plädoyer heißt es, dass sich der Schwerpunkt vom öffentlichen Gesundheitssektor hin zum privaten Gesundheitswesen verlagert habe, wodurch eine Regulierung und Standardisierung von klinischen Einrichtungen sowie eine aktive Förderung und Annahme von Standardbehandlungsrichtlinien für diese Sektoren sowie der Schutz der Patienten Rechte in klinischen Einrichtungen. Dazu gehören das Recht auf Informationen, Zugang zu medizinischen Aufzeichnungen und Berichten, Einwilligung nach Aufklärung, Vertraulichkeit und Privatsphäre, fügte er hinzu.

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Obwohl die Gesundheit ein Staatssubjekt ist, erlaubt Artikel 252 Absatz 1 der Verfassung dem Parlament, Gesetze zu Themen zu erlassen, über die es keine Gesetzgebungsbefugnis hat, „wenn es den gesetzgebenden Körperschaften von zwei oder mehr Staaten wünschenswert erscheint“, dass es sollte ein zentrales Gesetz sein. Dementsprechend wurde das Gesetz von 2010 erlassen, nachdem Arunachal Pradesh, Himachal Pradesh, Mizoram und Sikkim vereinbart hatten, eine zentrale Gesetzgebung zu haben. Andere Staaten und UTs könnten sich dafür entscheiden, es zu übernehmen.

Derzeit gilt das Gesetz in 11 Staaten und sechs UTs, während 18 Staaten/UTs ihre eigene unabhängige Gesetzgebung haben.

Aber selbst in Staaten/UTs, in denen das „Gesetz/die Regeln anwendbar sind, ist die Umsetzung praktisch null“, heißt es in der Petition. Sie brachte vor, dass in anderen Staaten mit eigenem Recht „eine ähnliche Situation der mangelnden Umsetzung“ vorherrsche.

Die „fehlende einheitliche Gesetzgebung und Umsetzung“, hieß es, „führt zu einer fehlenden wirksamen Regelung und einer entsprechenden Verletzung des Rechts auf Gesundheit nach Artikel 21“. Darin heißt es, dass die „jüngsten Entwicklungen mit der Ausbreitung des Covid-19-Virus die Lücken im indischen Gesundheitssystem aufgedeckt und die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Umsetzung des CEA 2010 und der Regeln 2012 sowie die Existenz eines einheitlich regulierten und wirksamen Gesundheitssystems hervorgehoben haben“. im Land“.

Das Gesetz und die Regeln sehen die Registrierung und Regulierung klinischer Einrichtungen und damit verbundene oder damit verbundene Angelegenheiten vor, nämlich die Vorgabe von Mindeststandards für Einrichtungen und Dienstleistungen, um eine erschwingliche und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Charta der Patientenrechte (von der NHRC notifiziert) bestätigt und verabschiedet ein auf Rechten basierendes Gesundheitssystem für die Patienten.

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