Delhi HC bittet Center um Antwort auf Einspruch gegen neue IT-Regeln

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In der Petition heißt es, dass die neuen IT-Regeln selbst nicht definieren, wie die Social-Media-Vermittler freiwillig gegen eine Beschwerde vorgehen würden, ohne in alle Gespräche über die Plattform einzusehen.

Der High Court von Delhi ersuchte am Donnerstag um die Antwort des Zentrums auf einen Klagegrund, in dem die neuen IT-Regeln angefochten wurden, weil sie angeblich die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre von Nutzern von Social-Media-Vermittlern wie WhatsApp, Instagram und Twitter grob missachtet haben.

Eine Bank des Obersten Richters der Justiz DN Patel und des Richters Jyoti Singh informierte das Zentrum über das Plädoyer des Anwalts Uday Bedi, in dem sie behaupteten, die neuen IT-Regeln seien verfassungswidrig und im Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien der Demokratie.

Das Gericht gewährt dem Zentrum Zeit, seine Gegeneidesstattlichkeit einzureichen, und hat den Plädoyer für eine weitere Anhörung am 13. September aufgeführt.

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In seiner Petition hat Bedi argumentiert, dass den Social-Media-Vermittlern nicht die Befugnis übertragen werden kann, aufgrund einer Beschwerde oder auf andere Weise zu entscheiden, welche Informationen entfernt werden müssen.

In der Petition heißt es, dass die neuen IT-Regeln selbst definieren nicht, wie die Social-Media-Vermittler freiwillig gegen eine Beschwerde vorgehen würden, ohne in alle Gespräche über die SMI-Plattform einzusehen, und dass es nicht möglich ist, den ersten Absender einer Nachricht zu verfolgen, ohne alle privaten Informationen zu entschlüsseln die über die Plattform gespeichert, veröffentlicht, gehostet oder übertragen werden.

Das IT-Gesetz gewährt zwar übermäßige Befugnisse, um den Zugang zu Informationen, die nicht Regel 3 (1) (b) entsprechen, freiwillig zu unterbinden, aber die angefochtenen Regeln haben es den Social-Media-Plattformen ermöglicht, die Benutzer unter ständiger Überwachung zu stellen, was ist eine grobe Verletzung des Rechts auf Privatsphäre, heißt es in der Petition.

Die Regeln schreiben auch vor, dass der Vermittler seine Daten ohne Begründung aufbewahren muss, selbst wenn gegen die Person keine Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die Regeln eingeleitet werden, was eine grobe Verletzung des Rechts des Benutzers auf Privatsphäre darstellt, so die Petition weiter sagte.

Unter Betonung, dass nach den Vorschriften gegen die Entscheidung eines Beschwerdeführers und/oder des Chief Compliance Officer kein Berufungsverfahren vorgesehen ist, fügt Bedi in seinem Plädoyer hinzu, dass weitreichende Befugnisse zur Einschränkung der Meinungsfreiheit der Bürger in die Hände gelegt wurden von Privatpersonen, was erschreckend unverhältnismäßig und völlig ungerechtfertigt sei.

Es gebe auch kein Mandat, dass der Autor der vermeintlich anstößigen Informationen vor der Entscheidung über eine Beschwerde gegen ihn angehört werden müsse, heißt es.< /p>

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