INDIEN WIRD endlich Regeln für Oldtimer – die über 50 Jahre alt – von der Abwrackpolitik isoliert haben.
Das Justizministerium hat dem endgültigen Entwurf zugestimmt der Oldtimer-Politik, die nun vom Ministerium für Straßenverkehr und Autobahnen bekannt gegeben wird. Dies erfolgt nach ausführlichen Beratungen mit allen Interessengruppen zu öffentlichen Kommentaren im vergangenen Jahr.
Die Klassiker können nicht wie andere Fahrzeuge regelmäßig genutzt werden und die Besitzer können sie auch nicht gewerblich nutzen. Ansonsten können die Besitzer wie gewohnt ihrer Leidenschaft für die Klassiker frönen.
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Alle Oldtimer brauchen ein spezielles Nummernschild gemäß dem endgültigen Entwurf anzubringen.
Die Einrichtung von Oldtimer-Ausschüssen auf Bundesstaaten- und Unionsterritoriumsebene, um die Verwendung dieser Fahrzeuge und anderer solcher Klauseln, die Teil waren des Entwurfs zuvor, wurden abgeschafft, sagten Quellen.
Derzeit gibt es keine Vorschriften zur Regelung des Zulassungsverfahrens von Fahrzeugen mit historischem Wert. Diese Regeln sollen als Unterregeln 81A, 81B, 81C, 81D, 81E, 81F, 81G in die Central Motor Vehicle Rules, 1989, eingefügt werden.
„Diese sind nicht wie Autos, die auf Straßen fahren. Sie werden von Sammlern und Besitzern als Leidenschaft und Hobby gepflegt. Die Richtlinie wird dies widerspiegeln und Indien wird endlich ein Ökosystem haben, das Oldtimer definiert und kartografiert“, sagte ein hochrangiger Regierungsbeamter.
Verschiedene Vereinigungen von Oldtimer-Enthusiasten hatten im vergangenen Jahr bei der Regierung eine Petition zu den im Entwurf vorgesehenen Beschränkungen für den Besitz und die Nutzung der Fahrzeuge eingereicht. Das Argument war, dass diese nie als normale Autos verwendet wurden und daher nicht durch das gleiche Prisma wie andere Fahrzeuge betrachtet werden sollten.
Der im November letzten Jahres veröffentlichte Regelungsentwurf zielte darauf ab, Oldtimer als all jene Fahrzeuge zu definieren, die Zweiräder und Vierräder (nicht für den gewerblichen und persönlichen Gebrauch) sind und ab dem Datum ihrer Erstzulassung älter als 50 Jahre sind. Jetzt müssten Oldtimer im zentralen Regierungsportal für die Autoregistrierung registriert werden.
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