Ein Sondergericht in Bengaluru wird am 8. Juli über eine Privatklage entscheiden, in der eine Untersuchung mutmaßlicher Fälle von Korruption und Geldwäsche durch Karnatakas Ministerpräsident BS Yediyurappa, seine Familienmitglieder und andere beantragt wird.< /p>
Der Aktivist T J Abraham, der die Beschwerde einreichte, suchte nach Anweisungen für eine FIR gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Korruption und zur Verhinderung von Geldwäsche.
Der Aktivist des Karnataka Anti Graft and Environment Forum hat das Sondergericht, das Angelegenheiten im Zusammenhang mit gewählten Vertretern anhört, gebeten, die in der Privatklage behaupteten Straftaten zur Kenntnis zu nehmen oder „eine Ermittlungsbehörde anzuweisen, die FIR gegen die Angeklagten zu registrieren“. gemäß § 156 Abs. 3 der Strafprozessordnung von 1973 zu ermitteln und im Interesse der Gerechtigkeit Ermittlungen durchzuführen und in Übereinstimmung mit dem Gesetz vorzugehen.“
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Der Aktivist hat behauptet, dass das Antikorruptionsbüro der Polizei von Karnataka es versäumt habe, seine Beschwerde gegen den Chief Minister und seine Familie einzureichen, weil sie angeblich Schmiergelder von einem privaten Auftragnehmer für die Räumung von Projekten im Auftragnehmer erhalten haben’s gefallen.
In der Beschwerde wird behauptet, dass ein dem Gouverneur vorgelegter Antrag auf Sanktion zur strafrechtlichen Verfolgung des Ministerpräsidenten von Karnataka keine Antwort erhalten habe.
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