Die Die Regierung verlängerte am Donnerstag das Fälligkeitsdatum für die Einreichung von Einkommensteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2021-22 (Geschäftsjahr 2020-21) für natürliche Personen um zwei Monate bis zum 30. September. Das Central Board of Direct Taxes (CBDT) verlängerte auch die ITR-Anmeldefrist für Unternehmen bis zum 30. November um einen Monat.
In einem Rundschreiben der CBDT heißt es, dass die Frist für bestimmte Steuerkonformitäten verlängert wird, um den Steuerzahlern angesichts der schweren Pandemie Erleichterungen zu verschaffen.
Personen, deren Konten nicht geprüft werden müssen und die ITR einreichen -1 oder ITR-4 für ihre Rückgabe, die Frist für die Einreichung von ITR ist der 31. Juli.
https://images.indianexpress.com/2020/08/1×1.pngDie Frist für Steuerzahler wie Unternehmen oder Firmen, deren Konten geprüft werden müssen, ist der 31. Oktober.
Das Fälligkeitsdatum für die Einreichung von TDS-Rückgaben und SFT-Erklärungen, das bis zum 31. Mai fällig ist, wurde um einen Monat bis zum 30. Juni verlängert, während die entsprechenden Fälligkeitstermine für die Ausstellung von TDS-Zertifikaten ebenfalls um einen Monat bis zum 15. Juli verlängert werden.
Der letzte Termin für die verspätete Einreichung überarbeiteter Steuererklärungen für alle Kategorien von Steuerzahlern wurde vom 31. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 um einen Monat verlängert.
“& # 8230; Für Steuerzahler, deren gesamte Einkommensteuerschuld nicht durch TDS und Vorsteuer entlastet wird und deren Fehlbetrag mehr als Rs 1 lakh beträgt, sollten sie sich bemühen, ihre ITR innerhalb des jeweiligen ursprünglichen Fälligkeitsdatums einzureichen, um eine Zinsbelastung von U/S 234A zu vermeiden Für die Einreichung von ITR nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum wird eine Gebühr von 1 Prozent pro Monat für jeden Monat/Teil davon nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum für die Einreichung von ITR erhoben. “Shailesh Kumar, Partner, Nangia & amp; Co LLP, sagte.
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