Keine Entscheidung im Polizeikosten-Streit

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Seit Monaten streitet das Land Bremen mit der DFL darüber, wer die Polizeikosten bei Hochrisiko-Spielen zu tragen hat. Nun sollte das Bundesverwaltungsgericht abschließend entscheiden – konnte das aber nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Fußball keine Entscheidung getroffen. Es verwies den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen. Das teilte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier am Freitag in Leipzig mit. Er betonte allerdings, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei. Damit geht die juristische Auseinandersetzung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) in die nächste Runde.

Konkret ging es bei dem erwarteten Urteil um einen Gebührenbescheid des Landes Bremen an die DFL von rund 400.000 Euro aus dem Jahr 2015. Die DFL hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Bremen geklagt und gewonnen. Vor dem Oberverwaltungsgericht verlor die DFL anschließend aber. Nun sollte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entscheiden, sah sich dazu wegen zu vieler ungeklärter Fragen aber nicht in der Lage.

Rauball: “Staat zuständig für Sicherheit”

DFL-Präsident Reinhard Rauball

Ligapräsident Reinhard Rauball hatte vor der Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes mehrfach betont, dass der Fußball nicht der Veranlasser von Gewalt sei. Der Staat sei zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. BVB-Präsident Rauball hatte die Sorge geäußert, es könnte auch um die Zukunft mancher Vereine gehen, wenn sie für die Kosten aufkommen sollten. Offen ist ohnehin, ob andere Bundesländer dem Beispiel der Bremer folgen würden.

Bremen hatte der DFL bereits sieben Gebührenbescheide zugestellt. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte in der Verhandlung auf die hohen Umsätze hingewiesen, die der Fußball erziele, und daher eine Mitfinanzierung gefordert. “Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat”, hatte Rauball entgegnet.

asz/sn (dpa, sid)